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Was ist eine AG? – Definition von Aktiengesellschaften

Man liest und hört den Begriff immer wieder, auch wenn nur als Anhängsel diverser Unternehmensnamen. Doch für was steht AG eigentlich und was macht eine AG aus?

Wir zeigen Ihnen im Folgenden was hinter der Abkürzung steht und geben Ihnen alle weiteren Informationen dazu.

AG – der Begriff hinter der Abkürzung

Beim Begriff AG handelt es sich um eine Abkürzung, die für Aktiengesellschaft steht. Dabei handelt es sich um eine Rechtsform für Unternehmen, die diesen den Zugang zum Kapitalmarkt ermöglicht. Dabei haben Aktiengesellschaften eine eigene Rechtspersönlichkeit bzw. sind eine sogenannte juristische Person.

Dies hat zur Folge, dass anders als bei andere Rechtsformen das Unternehmen selbst für jegliche Verbindlichkeiten und Gläubiger haftet. Das bedeutet, dass das Gesellschaftsvermögen für deren Deckung verwendet wird und nicht, wie zum Beispiel bei einer GmbH, ein Teil des privaten Vermögens der Unternehmensinhaber innen.

Als juristische Person hat eine AG zudem entsprechende Rechte und Pflichten und kann ebenfalls selbst klagen und verklagt werden. Sie verfügt über ihren eigenen Namen, ihr eigenes Kapital bzw. Vermögen und kann Eigentümerin von Grundstücken und auch beweglichen Sachen sein.

Als AG gibt das Unternehmen Aktien heraus, mit denen sich Gesellschafter bzw. Aktionärinnen und Aktionäre an der AG beteiligen können. Dabei gibt es keine Bestimmungen dahingehend, wie und auf wie viele Aktionär Aktien verteilt werden.

1994 wurden verschiedene Vereinfachungen zur Gründung einer AG eingeführt. Dank diesen kann heutzutage eine sogenannte “Kleine AG” gegründet werden, wobei zum Beispiel auch eine Einzelperson gründen kann oder bestimmte Formalien im Rahmen der Hauptversammlung nicht mehr notwendig sind.

Ziel dieser Änderungen war es, die Gründung einer AG auch für mittelständische Unternehmen attraktiver machen. Bis heute haben diese Anpassungen faktisch die Situation nicht merklich verändert.

Vorteile einer AG

Wie bereits erwähnt, hat die Gründung einer Aktiengesellschaft als Unternehmen den Vorteil, dass Sie als Inhaber nicht mit Ihrem Privatvermögen für allfällige Verluste haften. Vielmehr ist es das Gesellschaftsvermögen, das jegliche Haftung übernimmt.

Vergleicht man diese Unternehmensform weiter, zeigen sich jedoch auch weitere Vorteile. So kann das notwendige Kapital zur Unternehmensgründung und auch die Aufnahme von zusätzlichem Eigenkapital jeweils durch mehrere oder neue Aktionärinnen und Aktionäre eingebracht werden.

Sehen Sie, was die Vorteile einer AG sind

Dies bedeutet jedoch nicht, dass nicht auch eine Einzelperson alleine eine AG gründen kann. In diesem Fall spricht man von einer “Ein-Personen-AG”.

Die Aktionärinnen und Aktionäre betreffend erlaubt es eine AG zudem, diese und deren Anzahl ohne weitere Schwierigkeiten zu wechseln. Dies geschieht, indem Gesellschaftsanteile, sprich Aktien, übertragen oder verkauft werden, wobei dies sehr unkompliziert geschehen kann. Dabei können Aktionäre auch andere juristische Personen sein.

Während alle Aktionäre und Aktionärinnen grundsätzlich stimmberechtigt sind, können Sie Ihre Stimmenmehrheit dadurch sichern, dass Sie die Aktien der AG in sogenannte Stammaktien und Vorzugsaktien unterteilen.

Ebenfalls können Sie mittels sogenannter Belegschaftsaktien Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden oder auch Lieferantinnen und Lieferanten ebenfalls als Aktionäre an Ihrem Unternehmen zu beteiligen.

Wenn es wiederum um die Führung geht, bietet eine AG weitere Vorteile. Denn es können sowohl Fremdvorstände ernannt werden und das Management kann auf Wunsch auch unabhängig vom Eigenkapital handeln. Dies vereinfacht auch die Führung des Unternehmens, wenn zum Beispiel eine Nachfolgeregelung fehlt.

Zu guter Letzt können zudem einerseits bei der Unternehmensgründung auch Sacheinlagen als Teil des Grundkapitals gültig gemacht werden, während die Rechtsform der AG zudem stets einen professionellen und seriösen Eindruck hinterlässt.

Nachteile einer AG

Wie alles im Leben hat auch eine AG im Vergleich zu anderen Unternehmensformen nicht nur Vorteile, sondern je nach dem, auch gewisse Nachteile. Während beispielsweise das Überschreiben und Verkaufen von Aktien sehr unkompliziert gestaltet ist, ist die Gründung einer AG aufwändiger und auch teurer.

Auch das erforderliche Grundkapital, dass für eine Gründung benötigt wird, ist mit mindestens 50’000 Euro höher als bei anderen Unternehmensformen.

Aufwändiger ist im Vergleich auch die Organisation des Unternehmens als AG, denn es sind sowohl ein Vorstand, ein Aufsichtsrat als auch eine Hauptversammlung erforderlich, wobei der Aufsichtsrat aus mindestens drei natürlichen Personen bestehen muss.

Festzuhalten ist zudem, dass der Vorstand als auch der Aufsichtsrat einem höheren privaten Haftungsrisiko unterliegen und aufgrund der Unternehmensform zudem mehr Vorschriften in punkto Buchführung und Bilanzierung bestehen.

Dies gilt auch für die Veröffentlichung eben dieser und zu guter Letzt ist der Gestaltungsspielraum als Unternehmen eingeschränkt.

Tipps zur Gründung einer AG

Lernen Sie einige Tipps zur Gründung einer Aktiengesellschaft

Wie bereits weiter oben erläutert, ist der Gründungsprozess einer AG anspruchsvoll und benötigt einige Zeit und Überlegungen.

Doch dieser Aufwand lohnt sich schon allein deswegen, weil Sie mit einer AG über ein Unternehmen verfügen, dass eine hohe Reputation verfügt und damit hohe Chancen hat, erfolgreich zu geschäften.

Namensrecherche

Zu beachten ist besonders in der Anfangsphase, dass Sie eine gründliche Namensrecherche durchführen. Überprüfen Sie dazu sowohl das zentrale Unternehmensregister als auch Branchenbücher und das Internet.

Wenn Sie sich für einen Namen entschieden haben, lohnt es sich zudem, eine Überprüfung bei der zuständigen Handwerkskammer oder IHK zu beantragen.

Satzungen der Verbände

In einem weiteren Schritt ist es ebenso wichtig, sich Gedanken über die Satzung zu machen. Je nach Ausgangslage und abhängig von Ihren Plänen können Sie dabei auf die übliche Standardsatzung zurückgreifen oder diese durch eine spezialisierte Rechtsspezialisten oder Rechtsspezialistin individuell anpassen lassen. Die Gründung selbst findet in einer sogenannten Gründungssitzung statt, bei der die Notarin oder der Notar die Satzung verliest.

Vorstandes

Ebenso Teil des Gründunsprozesses ist die Ernennung des Vorstandes, wobei die erste Aufsichtsratssitzung im Rahmen der Gründungssitzung stattfindet. Während dieser Aufsichtsratssitzung werden der Vorsitzende des Aufsichtsrates als auch sein Stellvertreter gewählt. Diese ernennen dann wiederum den Vorstand der AG.

Dieser Vorgang und die daraus resultierenden Ergebnisse werden im sogenannten Gründungsbericht und im Gründungsprüfungsbericht festgehalten, die dann zur Anmeldung beim Handelsregister genutzt werden.

Geschäftskontos

Für die Handelsregisteranmeldung müssen Sie zudem die Eröffnung eines entsprechenden Geschäftskontos vorweisen, in welches die Aktionärinnen und Aktionäre das Grundkapital der AG einzahlen.

Steuerliche Registrierungen

Danach stehen zudem die Anmeldung beim Gewerbeamt am Sitz der AG als auch die Anmeldung beim Finanzamt an. Das Gewerbeamt wird im Anschluss an die Anmeldung die zuständige Handwerkskammer oder IHK informieren.

Wichtig zu beachten ist zudem, dass die Anmeldung beim Finanzamt nach der Beurkundung der Satzung geschehen muss. Sobald diese Anmeldung durch ist, erhält die AG Ihre Steuernummer und kann ab diesem Zeitpunkt offiziell Rechnungen ausstellen.

Insofern aufgrund der angefertigten Geschäftspapiere und der pünktlichen Einhaltung aller Termine keine Einwände gegen die Gründung der AG vorgelegt werden, geschieht die Eintragung der AG im Handelsregister innert einer Arbeitswoche.

Dies ist besonders auch für die Aktionärinnen und Aktionäre von großem Interesse, denn ab diesem Zeitpunkt haften diese nicht mehr mit Ihrem Privatvermögen.

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