Marke anmelden in Deutschland: Ein vollständiger Leitfaden für Unternehmen
Veröffentlicht am: 30.09.2025
Letzte Aktualisierung: 30.09.2025
Eine Marke ist das Herzstück eines Unternehmens, denn sie steht für Identität, vermittelt Vertrauen und besitzt einen gewissen Wiedererkennungswert.
In Deutschland ist die Markenanmeldung ein rechtlich geregelter Prozess, der es Unternehmen ermöglicht, ihre Zeichen, Namen und Logos zu schützen und sich gegenüber Mitbewerbern abzugrenzen.
INHALTSVERZEICHNIS
- Was ist eine Marke in Deutschland?
- Vorbereitung auf die deutsche Markenregistrierung
- Markenregistrierung in Deutschland: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Nach der Registrierung: Schutz Ihrer Marke in Deutschland
- Kosten und rechtliche Aspekte des deutschen Markenrechts
- Internationale Markenstrategie aus Deutschland
- Häufige Fallstricke bei der Markenanmeldung und deren Vermeidung
- Lehren aus deutschen Markenerfolgsgeschichten
- Abschließende Tipps für deutsche Unternehmen zur Markenregistrierung
Was ist eine Marke in Deutschland?
Die rechtliche Definition einer Marke ist in Deutschland klar geregelt. Eine Marke ist ein Zeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen unterscheidet. Sie dient nicht nur zur Wiedererkennung, sondern auch zum Schutz vor Verwechslung und Nachahmung.
Definition einer Marke: Vom DPMA anerkannte Markenarten
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erkennt verschiedene Arten von Marken an. Diese Vielfalt ermöglicht es Unternehmen, ihre Markenidentität auf unterschiedliche Weise zu schützen. Sie bestimmt auch die Art der Markenanmeldung sowie den dazugehörigen Markenschutz.
Es gibt unter anderem folgende Markenarten:
- Wortmarken: Diese bestehen ausschließlich aus Buchstaben, Zahlen oder Wörtern.
- Bildmarken: Grafische Darstellungen wie Logos oder Symbole. Diese sind besonders wichtig für die visuelle Wiedererkennung.
- Kombinierte Wort-/Bildmarken: Diese bestehen aus einer Kombination aus Text und Grafik.
- Klangmarken: Akustische Signale, etwa ein Jingle oder ein charakteristischer Ton.
- Farbmarken: Bestimmte Farben oder Farbkombinationen, die mit einem Unternehmen assoziiert werden.
- Bewegungsmarken: Animierte Logos oder Bewegungsabläufe, die in digitalen Medien verwendet werden.
- Dreidimensionale Marken (3D-/Formmarken): Dreidimensionale Gestaltungen (z. B. Produkt- oder Verpackungsform).
- Positionsmarken: Schutz der Anbringung eines Zeichens an stets gleicher Stelle/Form/Größe auf einem Produkt.
- Kennfadenmarken: Herkunftskennzeichnungen entlang der Länge von Waren, die nach Längeneinheiten verkauft werden (z. B. farbige Webkanten, Streifen auf Kabeln/Schläuchen).
- Mustermarken: Zweidimensionale Gestaltungen, die sich flächig in alle Richtungen wiederholen.
- Multimediamarken: Kombinationen aus (bewegten) Bild-/3D-Elementen und akustischen Elementen.
- Hologrammmarken: Hologramme/Kinegramme (mit Tiefen- bzw. Kippeffekt), ggf. als MP4 darstellbar.
- Sonstige Markenformen: Falls keine der obigen Formen passt; DPMA nennt hier ausdrücklich auch Tast- und Geruchsmarken sowie Mischformen (sofern klar und eindeutig darstellbar).
Neben der Individualmarke (der „klassischen“ Marke) kennt das deutsche Recht zwei amtliche Markenkategorien mit eigenen Regeln:
- Kollektivmarke: Verbandszeichen; Inhaber ist der rechtsfähige Verband, Nutzung durch Verbandsmitglieder.
- Gewährleistungsmarke: der Markeninhaber garantiert bestimmte Eigenschaften/Qualität, muss neutral sein (keine eigene Herstellung/Erbringung).
Unternehmen können je nach Kommunikations- und Markenstrategie eine spezifische Markenform wählen, um ihre Identität zu schützen. Die unterschiedlichen Markenverfahren hängen von der Eintragungsfähigkeit ab und lösen eine bestimmte Schutzdauer aus.
Warum eine Marke in Deutschland registrieren?
Die Markenregistrierung in Deutschland bietet zahlreiche Vorteile, die weit über markenrechtliche Ansprüche und den nationalen oder internationalen Markenschutz hinausgehen:
- Exklusives Nutzungsrecht: Nur der Markeninhaber darf die Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen verwenden.
- Schutz vor Nachahmung: Andere Unternehmen dürfen keine identischen oder ähnlichen Zeichen verwenden, die zu Verwechslungen führen könnten.
- Wirtschaftlicher Wert: Marken gelten als immaterielle Vermögenswerte und können bilanziell erfasst, verkauft oder lizenziert werden.
- Vertrauensbildung: Eine registrierte Marke signalisiert Professionalität und Seriosität.
Die Markenregistrierung in Deutschland ist nicht nur ein Schutz gegen eine Markenrechtsverletzung, sondern auch ein strategischer Schritt, um sich im gesamten europäischen Markt zu positionieren und langfristig zu etablieren.
Vorbereitung auf die deutsche Markenregistrierung
Eine erfolgreiche Markenanmeldung ohne Anwalt beginnt mit einer gründlichen Markenrecherche und einer ausführlichen Vorbereitung, die im besten Fall durch eine rechtliche Beratung ergänzt wird.
Natürlich ist die Markenanmeldung mit Anwalt sicherer und kann deutlich schneller ablaufen. Fehler in dieser Phase können später zu rechtlichen Problemen oder unnötigen Kosten führen, wenn sie etwa eine Markenverletzung einer bereits registrierten Marke auslösen.
Recherche nach bestehenden Marken über das DPMA
Bevor eine Marke angemeldet wird, sollte im Rahmen einer Markenidentitätsrecherche geprüft werden, ob ähnliche oder identische Marken bereits existieren. Das DPMA bietet hierfür ein kostenloses Online-Markenregister, das eine umfassende Recherche aller Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse ermöglicht.
Die Recherche sollte folgende Aspekte abdecken:
- Identische Marken: Gibt es bereits eine Marke mit dem gleichen Namen?
- Ähnliche Marken: Kann die Marke mit einer bestehenden verwechselt werden?
- Marken in derselben Klasse: Sind ähnliche Marken für dieselben Waren oder Dienstleistungen registriert?
Diese Recherche sollte nicht nur oberflächlich, sondern systematisch, tiefgründig und idealerweise mit professioneller Unterstützung erfolgen. So lassen sich spätere Widersprüche oder rechtliche Konflikte vermeiden.
Markenklassen verstehen – Nizza-Klassifikation
Die Nizza-Klassifikation (NCL) ist ein internationales System, das 1957 im Rahmen des Nizza-Abkommens geschaffen und von der WIPO verwaltet wird. Sie unterteilt Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen: 1–34 für Waren und 35–45 für Dienstleistungen.
Jede Markenanmeldung muss genau angeben, für welche Waren oder Dienstleistungen Schutz beansprucht wird, und diese werden den entsprechenden Klassen zugeordnet. Diese Wahl bestimmt den Schutzumfang: Die Rechte erstrecken sich in der Regel nur auf die beanspruchten Klassen, sodass die richtige Auswahl entscheidend für die Durchsetzung der Marke und zur Vermeidung von Konflikten ist.
Da die Gebühren pro Klasse berechnet werden, beeinflusst die Klassifikation auch die Kosten der Anmeldung. So erhebt das EUIPO eine Grundgebühr von 850 € für die erste Klasse, 50 € für die zweite und 150 € für jede weitere, während beim DPMA eine elektronische Anmeldung 290 € für bis zu drei Klassen kostet und jede weitere Klasse 100 € Aufpreis erfordert.
In der Praxis standardisiert die NCL nicht nur die Prüfung von Marken weltweit, sondern bestimmt auch unmittelbar sowohl die rechtliche Reichweite als auch die finanzielle Planung einer Markenanmeldung.
Deutsche Zulassungskriterien für die Registrierung
Das DPMA-Register prüft jede Anmeldung auf bestimmte Kriterien, die die folgenden Aspekte strikt erfüllen müssen:
- Unterscheidungskraft
- Keine beschreibenden Begriffe
- Keine Irreführung
- Keine Verstöße gegen gute Sitten
Unternehmen sollten ihre Marke vorab kritisch prüfen oder juristisch bewerten lassen, um Ablehnungen und unnötige Kosten zu vermeiden.
Markenregistrierung in Deutschland: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Anmeldung einer Marke beim DPMA ist ein formalisierter Prozess, der jedoch mit der richtigen Vorbereitung gut zu bewältigen ist. Das Amt bietet hierfür auch moderne Online-Tools zur Recherche und Anmeldung, die den Anmeldeprozess deutlich vereinfachen und auch ohne Anwalt möglich machen.
Schritt 1: Anmeldung beim DPMA (Online oder in Papierform)
Beim DPMA gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Markenanmeldung:
- DPMAdirektWeb: Online-Anmeldung ohne Signatur.
- DPMAdirektPro: Online-Anmeldung mit elektronischer Signatur.
- Papieranmeldung: Klassisch per Formular.
Heutzutage wählen die meisten Unternehmen die Online-Anmeldung als bevorzugte Methode, da sie schnell, effizient und kostengünstig ist. Außerdem können Änderungen und Korrekturen schnell und flexibel durchgeführt werden.
Schritt 2: DPMA-Markengebühren verstehen
Die Gebührenstruktur einer Markenanmeldung ist transparent und richtet sich nach der Anzahl der Klassen:
- Grundgebühr (Online) bis zu 3 Klassen – 290 €
- Grundgebühr (Papier) bis zu 3 Klassen – 300 €
- Zusatzklasse – 100 €/Klasse
Diese Gebühren sind einmalig bei der Anmeldung und vollständig innerhalb von 3 Monaten zu entrichten, zum Beispiel mit einer Firmenkarte. Eine sorgfältige Auswahl der Klassen hilft, unnötige Kosten zu vermeiden.
Schritt 3: So prüft das DPMA Ihre Anmeldung
Das DPMA prüft zunächst einmal die formale Vollständigkeit, also die Korrektheit und Vollständigkeit aller Angaben. Wer sich für eine Anmeldung per Online-Formular entscheidet, hat den großen Vorteil, dass Fehler direkt beim Ausfüllen angezeigt und auf diese Weise größtenteils vermieden werden.
Anschließend wird geprüft, ob die Unterscheidungskraft des zu registrierenden Namens oder Logos stark genug ist. Zuletzt werden absolute Schutzhindernisse berücksichtigt, ob es rechtliche Gründe gegen die Eintragung gibt.
Wichtig: Das DPMA prüft nicht, ob es relative Schutzhindernisse gibt, also ob ältere Markenrechte verletzt werden. Diese Prüfung obliegt dem Anmelder. Daher ist die Vorabrecherche extrem wichtig.
Schritt 4: Was passiert während der Widerspruchsfrist?
Nach Veröffentlichung der Marke beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist. In dieser Zeit können Inhaber bestehender Marken Einspruch einlegen.
Wird ein Widerspruch eingereicht, prüft das DPMA die Berechtigung und entscheidet über die Eintragung. In dieser Phase sollte die Marke aktiv überwacht werden, um bei Bedarf rechtlich zu reagieren.
Eine professionelle Markenüberwachung kann helfen, Konflikte frühzeitig zu erkennen und Kosten zu vermeiden.
Nach der Registrierung: Schutz Ihrer Marke in Deutschland
Die Eintragung Ihrer Marke beim DPMA ist ein wichtiger Schritt, doch der Schutz der Marke endet nicht mit der Registrierung. Markeninhaber müssen aktiv dafür sorgen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben. Das bedeutet, sie müssen Verlängerung, Überwachung und gegebenenfalls rechtliche Schritte vornehmen.
Funktionsweise der Markenverlängerung (10-Jahres-Zyklus)
In Deutschland ist eine eingetragene Marke zunächst für zehn Jahre geschützt. Nach Ablauf dieser Frist kann die Marke beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Die Verlängerung muss jedoch rechtzeitig bezahlt werden, um ihren Schutz nicht zu verlieren.
Die Verlängerungsgebühr ist bereits 6 Monate vor Ablauf des Schutzzeitraums fällig, kann aber ohne Zuschlag bis zum Ablaufdatum entrichtet werden. Markeninhaber haben noch 6 Monate nach Ablauf die Möglichkeit, die Gebühr mit einem Zuschlag zu bezahlen, um den Markenschutz nicht zu verlieren.
Die Verlängerungsgebühren betragen:
- 750 € für bis zu drei Klassen
- 260 € für jede weitere Klasse
Die Verlängerung erfolgt durch ein einfaches Formular beim DPMA. Es ist ratsam, sich frühzeitig an die Frist erinnern zu lassen, um sicherzustellen, dass keine Schutzrechte unbeabsichtigt verfallen.
Durchsetzung von Rechten: Überwachung und rechtliche Schritte
Die Verantwortung für die Durchsetzung der Markenrechte liegt beim Inhaber. Das DPMA greift nicht automatisch ein, wenn Dritte Ihre Marke verletzen. Deshalb ist es wichtig, die eigene Marke aktiv zu überwachen und im Falle einer Verletzung die nötigen Schritte einzuleiten.
Typische Maßnahmen zur Durchsetzung beinhalten:
- Markenüberwachung
- Widerspruch innerhalb der gegebenen Fristen
- Klageverfahren
Es empfiehlt sich mit einer spezialisierten Kanzlei zusammenzuarbeiten, um bei Bedarf schnell und effektiv gegen Markenverletzungen vorzugehen. Ansonsten können Widerspruchsfristen ablaufen, was für eine Marke schwerwiegende Konsequenzen haben kann.
Kosten und rechtliche Aspekte des deutschen Markenrechts
Die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Markenanmeldung sind für Unternehmen jeder Größe relevant. Eine kluge Planung hilft, unnötige Ausgaben zu vermeiden und markenrechtliche Risiken zu minimieren. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland ist es wichtig, die Kosten im Blick zu behalten.
Aufschlüsselung der staatlichen und juristischen Gebühren
Die folgenden Kosten sind bei der Markenanmeldung in Deutschland zu berücksichtigen:
| Leistung | Kosten (€) | Erläuterung |
| Grundgebühr (Online) | 290 | Für bis zu drei Klassen |
| Grundgebühr (Papier) | 300 | Für bis zu drei Klassen |
| Zusatzklasse | 100 je Klasse | Ab der vierten Klasse |
| Verlängerung (3 Klassen) | 750 | Nach zehn Jahren |
| Juristische Beratung (optional) | 500–2.000 | Je nach Umfang und Kanzlei |
Diese Gebühren sind überschaubar, können sich aber summieren, insbesondere bei vielen Klassen oder juristischen Auseinandersetzungen. Es ist wichtig, sich gut zu überlegen, ob man die Markenanmeldung ohne Anwalt durchführen möchte. Ein Anwalt erhöht die Kosten zwar deutlich, gewährt aber auch einiges an Rechtssicherheit.
Tipps zur kostengünstigen Anmeldung für deutsche Kleinunternehmen
Gerade kleinere Unternehmen sollten strategisch vorgehen, um die Markenanmeldung effizient und kostengünstig zu gestalten:
- Nur relevante Klassen wählen.
- Online-Anmeldung bevorzugen.
- Vorabrecherche nach Beratung oder bei bereits vorhandener Erfahrung selbst durchführen.
- Markenstrategie mit Unternehmensgründung kombinieren.
Durch digitale Prozesse und klare Strategien können die Kosten deutlich gesenkt werden. Genaue Informationen zur Anmeldung und den dazugehörigen Prozessen können auf der Website des DPMA eingesehen werden. So wird eine Markenanmeldung auch für kleinere deutsche Unternehmen attraktiv.
Was tun bei Widerspruch gegen Ihre Anmeldung?
Ein Widerspruch kann während der dreimonatigen Frist nach Ihrer Markenanmeldung eingelegt werden. Das ist aber nicht zwangsläufig das Ende Ihrer Markenstrategie. Die typische Vorgehensweise bei einem Widerspruch ist zunächst einmal zu prüfen, ob er überhaupt rechtlich fundiert ist. Dann ist es möglich, eine Einigung zu erlangen, da dieser Konflikt durch Vereinbarungen zur Koexistenz gelöst werden kann.
Falls nötig, kann die Eintragung auch rechtlich verteidigt werden, entweder vor dem DPMA oder vor Gericht. In diesem Fall sollte aber auf jeden Fall juristischer Rat eingeholt werden, denn eine schnelle und fehlerfreie Reaktion erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung.
Internationale Markenstrategie aus Deutschland
Die deutsche Markenregistrierung kann Ausgangspunkt für eine internationale Schutzstrategie sein. Unternehmen, die über Deutschland hinaus expandieren wollen, sollten frühzeitig über europäische und globale Schutzmechanismen nachdenken.
Nichtdeutsche Anmelder: Regeln für die lokale Vertretung
Ausländische Unternehmen, die eine Marke in Deutschland anmelden möchten, benötigen eine inländische Zustelladresse oder einen Vertreter. Das kann ein Anwalt, ein Markenberater oder ein deutscher Geschäftspartner sein. So wird sichergestellt, dass alle rechtlichen Dokumente korrekt zugestellt werden und die Kommunikation mit dem DPMA reibungslos verläuft.
Nutzung von EUIPO und WIPO zur Ausweitung des Schutzes
Zwei wichtige Institutionen ermöglichen die internationale Ausweitung des Markenschutzes:
- EUIPO (Europäisches Amt für geistiges Eigentum): Dieses Amt ermöglicht die europäische Markenanmeldung einer Unionsmarke, die in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt.
- WIPO (World Intellectual Property Organization): Über das Madrider System können Marken zentral in über 100 Ländern geschützt werden. Sie müssen jedoch individuell ausgewählt werden und den Anforderungen des jeweiligen Landes entsprechen. Die Registrierung hängt dann ebenfalls von den ausgewählten Ländern ab.
Es können beide Systeme genutzt werden, um eine Marke europaweit und global abzusichern, was aber nur im Falle von spezifischen globalen Ausrichtungen notwendig ist. Die deutsche Anmeldung dient dabei als Ausgangslage, jedoch ist eine internationale Markenrecherche vor einer internationalen Anmeldung erforderlich.
Häufige Fallstricke bei der Markenanmeldung und deren Vermeidung
Die Markenanmeldung ist ein komplexer Prozess, bei dem Fehler teuer werden können. Wer die typischen Fallstricke kennt, kann sie gezielt vermeiden oder im Ernstfall schnell reagieren.
Umgang mit Einwänden und Ablehnungen des DPMA
Das DPMA kann eine Anmeldung ablehnen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wie die fehlende Unterscheidungskraft, irreführende Angaben oder Formfehler. Es besteht jedoch normalerweise die Möglichkeit einer Nachbesserung des Antrags, einer Umformulierung der Marke oder einer juristischen
Beratung, die weitere Optionen offenlegen kann. Mit einer ausführlichen Recherche, am besten mit einem Anwalt, können Einwände oder Ablehnungen direkt vermieden werden.
Konfliktlösung bei ähnlichen Marken
Konflikte mit bestehenden Marken sind häufig, besonders in stark umkämpften Branchen. Doch nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden. Oftmals ist es möglich, mit der anderen Partei eine Vereinbarung zur Koexistenz zu treffen, in der sich beide Parteien auf eine parallele Nutzung unter bestimmten Bedingungen einigen.
Auch eine Lizenzvergabe, in der für die Nutzung einer Marke eine Gebühr bezahlt wird, ist in manchen Fällen eine akzeptable Lösung. Zu guter Letzt, wenn keine Vereinbarung getroffen werden kann und eine Markenregistrierung nicht möglich ist, ist eine Änderung der Marke eine weitere Option, um den Konflikt zu entschärfen.
Lehren aus deutschen Markenerfolgsgeschichten
Erfolgreiche Marken entstehen nicht zufällig, sondern sind das Ergebnis strategischer Planung, konsequenter Pflege und einer klaren Positionierung. Diese deutschen Unternehmen zeigen, wie unterschiedliche
Markenformen und -entwicklungen zum langfristigen Erfolg führen können:
- dm – Die Kraft der Wortmarke und emotionalen Bindung: Die Drogeriemarktkette dm setzt seit ihrer Gründung 1973 auf eine einfache, aber einprägsame Wortmarke. Die Marke wurde frühzeitig in Deutschland registriert und später auch international geschützt. dm verzichtet bewusst auf aggressive Werbung und setzt stattdessen auf Vertrauen, Nachhaltigkeit und eine starke Kundenbindung. Die Wortmarke „dm“ steht heute für Qualität, Menschlichkeit und Verantwortung – Werte, die konsequent in der Markenkommunikation verankert sind.
- Frosch – Nachhaltigkeit als Markenidentität: Die Marke Frosch, eingeführt 1986 von Werner & Mertz, kombiniert eine Wortmarke mit einer auffälligen Bildmarke: der grüne Frosch als Symbol für Umweltfreundlichkeit. Die Marke wurde in Deutschland registriert und später europaweit geschützt. Frosch steht für ökologische Reinigungsmittel und hat sich durch konsequente Wertekommunikation und nachhaltige Verpackungskonzepte einen festen Platz am Markt erarbeitet.
Aus diesen Beispielen können die folgenden Lehren gezogen werden:
- Frühzeitige Markenregistrierung: Beide Unternehmen haben ihre Marken früh geschützt – zunächst national, später international. Dies verhindert Nachahmung und schafft rechtliche Sicherheit.
- Kombination aus Wort- und Bildmarke: Die Verbindung beider Formen erhöht die Wiedererkennung und bietet breiteren Schutz.
- Klare Werte und Positionierung: Ob Nachhaltigkeit (Frosch) oder Kundenbindung (dm) – eine starke Marke transportiert klare Botschaften.
- Kontinuierliche Pflege und Anpassung: Marken müssen aktiv genutzt und regelmäßig überprüft werden. Modernisierungen sind sinnvoll, solange die Kernidentität erhalten bleibt.
- Marke als strategisches Asset: Eine gut geführte Marke schafft Vertrauen, Differenzierung und langfristige Kundenbindung.
Die Beispiele zeigen, dass Markenführung kein einmaliger Akt, sondern ein fortlaufender Prozess ist. Für KMU lohnt sich die Investition in eine durchdachte Markenstrategie – sie ist nicht nur Schutzmechanismus, sondern auch Wachstumsmotor.
Abschließende Tipps für deutsche Unternehmen zur Markenregistrierung
Die Anmeldung einer Marke in Deutschland ist ein strategischer Schritt zur Sicherung der Markenidentität, zur Abgrenzung vom Wettbewerb und zur langfristigen Wertsteigerung des Unternehmens. Dieser Prozess erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und ein gutes Verständnis der rechtlichen und strategischen Rahmenbedingungen zur Markenpositionierung.
Die wichtigsten Tipps zur Markenregistrierung in Deutschland:
- Frühzeitig planen: Beginnen Sie mit der Markenstrategie in der Gründungsphase Ihres Unternehmens.
- Gründliche Markenrecherche durchführen: Nutzen Sie die kostenlosen Recherchetools des DPMA, um sicherzustellen, dass Ihre Marke einzigartig ist und keine bestehenden Rechte verletzt.
- Markenklassen sorgfältig auswählen: Wählen Sie nur die Klassen, die relevant für Ihre Produkte oder Dienstleistungen sind.
- Unterscheidungskraft sicherstellen: Vermeiden Sie beschreibende oder generische Begriffe.
- Online-Anmeldung bevorzugen: Die digitale Anmeldung über DPMAdirektWeb ist günstiger, schneller und effizienter als die Papieranmeldung.
- Widerspruchsfrist aktiv überwachen: Nach der Markenanmeldung sollten Sie die dreimonatige Widerspruchsfrist genau beobachten und bei Konflikten schnell reagieren.
- Marke regelmäßig verlängern und pflegen: Verpassen Sie die Verlängerung nach der 10-Jahres-Frist nicht.
- Rechte aktiv durchsetzen: Überwachen Sie den Markt und gehen Sie bei Markenverletzungen konsequent vor.
- Internationale Ausweitung frühzeitig prüfen: Nutzen Sie EUIPO und WIPO, um Ihre Marke europaweit oder global zu schützen.
Zu guter Letzt empfiehlt es sich, juristische Beratung gezielt einzusetzen, denn nicht nur bei komplexen Fällen oder Widersprüchen lohnt sich die Zusammenarbeit mit spezialisierten Markenanwälten, um Probleme und Verzögerungen zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel kostet es, eine eigene Marke zu erstellen?
Die Erstellung einer Marke (z. B. Name, Logo, Design) kann zwischen 0 € (Eigenentwicklung) und mehreren Tausend Euro kosten und hängt vom Aufwand, der Beauftragung eines Designers oder eines Anwalts ab.
Wie viel kostet es, eine Marke eintragen zu lassen?
Die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kostet 290 € bei Online-Anmeldung für bis zu drei Klassen, 300 € bei Papieranmeldung und 100 € für jede zusätzliche Klasse. Optional können Anwaltskosten von 500–2.000 € hinzukommen.
Wann muss ich eine Marke anmelden?
Idealerweise vor dem Markteintritt, so sichern Sie sich frühzeitig Ihre Rechte und vermeiden Konflikte mit bestehenden Marken.



