Was ist eine AG? – Definition von Aktiengesellschaften
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Was ist eine AG? – Definition von Aktiengesellschaften

Die Aktiengesellschaft, kurz AG, ist eine Kapitalgesellschaft und eine Rechtsform für Unternehmen. Gesetzlich ist sie im Aktiengesetz verankert.

Vor allem Großunternehmen entscheiden sich bevorzugt für die Rechtsform der AG, da sie den Zugang zum Kapitalmarkt ermöglicht. Dies bietet bei der Eigenkapitalfinanzierung viele Vorteile.

Im Folgenden erfahren Sie, was hinter der Abkürzung steht und erhalten aller relevanten Informationen zu dieser Unternehmensform.

Was ist eine AG?

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaftsform, die zum Betrieb eines Unternehmens besteht. Sie gilt als typisch für große Unternehmen mit einem hohen Kapitalbedarf. In Deutschland hat die AG eine zentrale Bedeutung, da sie ein hohes Renomee besitzt. Die AG ist eine Handelsgesellschaft und unterliegt somit den handelsrechtlichen Vorschriften.

Die Besonderheit dieser Unternehmensform besteht darin, dass ihr Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Diese werden von den Aktionären gehalten und können auch an der Börse behandelt werden, obwohl es auch nicht börsennotierte AG gibt.

Als Besitzer der AG fungieren somit die Aktionäre. Sie werden auch als Eigentümer, Teilhaber oder Gesellschafter bezeichnet. Sie sind mit ihrer Einlage am Grundkapital der AG beteiligt.

Wesentliche Merkmale einer Aktiengesellschaft

Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit eine juristische Person und Trägerin von Rechten und Pflichten, die im eigenen Namen handeln kann. Sie kann somit eigenständig als rechtliche Einheit auftreten und vor Gericht klagen oder verklagt werden.

Als Kapitalgesellschaft basiert sie auf dem Grundkapital. Sie haftet nur in Höhe des Gesellschaftsvermögens. Die Aktionäre haften somit ebenfalls in Höhe ihrer Einlage, nicht mit ihrem Privatvermögen, und die Haftung der gesamten AG beschränkt sich auf ihr Gesellschaftsvermögen.

Ein wesentliches Charakteristikum der AG ist ihr Grundkapital, das in Anteile zerlegt wird. Dieses muss mindestens 50.000 Euro betragen. Die Aktionäre bringen dieses Grundkapital durch die Übernahme der Aktien ein. Der Mindestnennbetrag einer Aktie liegt bei einem Euro, wobei auch die Ausgabe nennwertloser Stückaktion zulässig ist.

Jede Aktie wird über die AG an die Gesellschafter ausgegeben. Dies vermittelt die Mitgliedschaft in der AG und somit uach die damit einhergehenden Rechte und Pflichten. Nur wer Inhaber einer Aktie ist, gilt als Mitglied der Gesellschaft.

Sehen Sie, was die Vorteile einer AG sind

So funktioniert eine AG

In der AG fungieren die Aktionäre als Anteilseigner. Sie stellen Eigenkapital bereit, leiten die AG allerdings nicht selbst. Sie sind somit Kapitalgeber und Miteigentümer. Ihre Rechte üben sie über die sogenannte Hauptversammlung aus.

Dort stimmen sie über entscheidende Fragen ab, die die AG betreffen. Dazu gehören etwa die Gewinnverwendung, Satzungsänderungen, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat oder Kapitalmaßnahmen.

Darüber hinaus können sie bei der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten verlangen, die die Tagesordnung betreffen. Sie haben Anspruch auf einen Anteil des Gewinns, vorausgesetzt, in der Hauptversammlung wurde die Ausschüttung der Dividenden an die Aktionäre beschlossen.

In der AG sind die Aktionäre für die Kapitalbeschaffung wichtig. Diese erfolgt unter anderem durch die Ausgabe von Aktien bei der Gründung.

Auch eine bestehende AG kann ihr Grundkapital erhöhen. Dies erfolgt üblicherweise, indem sie neue Aktien gegen Einlagen ausgibt. Darüber hinaus ist die Finanzierung auch über Fremdkapital oder die Einbehaltung von Gewinnanteilen möglich.

Struktur einer AG

In einer AG gibt es drei gesetzlich vorgeschriebene Leitungsorgane

Ihre Tätigkeit wird durch die Satzung des Unternehmens geregelt:

  • Der Vorstand nimmt die Funktion der Unternehmensleitung ein. Er vertritt die AG nach innen und außen und handelt selbstverantwortlich. Er wird durch den Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt und kann sowohl eine als auch mehrere Personen umfassen.
  • Der Aufsichtsrat ist ein Gremium, das den Vorstand bestellt, kontrolliert und abberuft. Er muss mindestens drei Personen umfassen. Die Bestellung des Aufsichtsrats erfolgt bei der Gründung durch die Unternehmensgründer, später werden die Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Die Bestellung wird notariell beurkundet, die Mitglieder werden zudem im Handelsregister veröffentlicht.
  • Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre. Hier wird über grundlegende Entscheidungen abgestimmt. Teilnehmende sind neben den Aktionären die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.

Die Trennung zwischen Geschäftsführung und Kontrollgremium dient dazu, Interessenskonflikte zu vermeiden und die Transparenz der Entscheidungen zu erhöhen.

Wesentliche Vorteile einer Aktiengesellschaft

Die Gründung einer Aktiengesellschaft als Unternehmen bietet verschiedene Vorteile. Dazu zählen vor allem die folgenden Faktoren:

  • Beschränkte Haftung: Inhaber müssen nicht mit ihrem Privatvermögen für allfällige Verluste haften. Vielmehr ist es das Gesellschaftsvermögen, das jegliche Haftung übernimmt.
  • Einfache Kapitalbeschaffung: Erforderliches Kapital, etwa zur Unternehmensgründung und für die Aufnahme von zusätzlichem Eigenkapital, kann jeweils durch mehrere oder neue Aktionärinnen und Aktionäre eingebracht werden.
  • Übertragbarkeit der Aktien: Die AG erlaubt es, dass Aktionäre ohne große Schwierigkeiten wechseln und sich ihre Anzahl erhöht oder verringert. Dies geschieht, indem Gesellschaftsanteile, sprich Aktien, übertragen oder verkauft werden. Dabei können Aktionäre auch andere juristische Personen sein.
  • Zudem können einerseits bei der Unternehmensgründung auch Sacheinlagen als Teil des Grundkapitals gültig gemacht werden, während die Rechtsform der AG stets einen professionellen und seriösen Eindruck hinterlässt. Überdies genießt diese Unternehmensform in der Regel ein hohes Ansehen bei Kunden und Geschäftspartnern.

Diese Vorteile sorgen dafür, dass sich Unternehmen häufig für die Rechtsform der Aktiengesellschaft entscheiden. Durch den hohen Aufwand bei der Gründung eignet sie sich vor allem für große Unternehmen.

Doch für auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) kann die AG eine sinnvolle Rechtsform sein, etwa wenn ein starkes Wachstum oder die externe Kapitalbeschaffung im Fokus stehen. Für KMU erleichtert dies die Investorensuche und verbessert die Außenwirkung.

Wesentliche Nachteile einer Aktiengesellschaft

Im Vergleich zu anderen Unternehmensformen neben den genannten Vorteilen auch gewisse Nachteile. Sie sollten immer genau bedacht werden, bevor sich Gründer dafür entscheiden, ihr Unternehmen als AG aufzubauen.

Während beispielsweise das Überschreiben und Verkaufen von Aktien sehr unkompliziert gestaltet ist, ist die Gründung einer AG aufwändiger und auch teurer. Mit einem erforderlichen Grundkapital von mindestens 50.000 Euro sind die Gründungskosten vergleichsweise hoch.

Zudem sind Organisation und Struktur einer AG komplex, denn es sind sowohl Vorstand und Aufsichtsrat als auch Hauptversammlung erforderlich, wobei der Aufsichtsrat aus mindestens drei natürlichen Personen bestehen muss.

Festzuhalten ist zudem, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat einem höheren privaten Haftungsrisiko unterliegen und aufgrund der Unternehmensform zudem mehr Vorschriften in punkto Buchführung und Bilanzierung bestehen. Die umfassenden Offenlegungs- und Berichtspflichten, denen eine AG unterliegt, zählen daher ebenfalls zu den Nachteilen.

Ferner ist der Gestaltungsspielraum als Unternehmen eingeschränkt. Das sorgt für eine geringere Flexibilität, denn eine AG muss eine Menge zwingender Rechtsvorschriften beachten. Andere Rechtsformen wie die GmbH gelten daher als vergleichsweise flexibler.

Kosten und Voraussetzungen für die Gründung einer AG

Um eine AG zu gründen, ist ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro einzubringen. Häufig ist es allerdings deutlich höher. Die Einbringung des Grundkapitals erfolgt über die Ausgabe von Aktien.

Die Gründung ist durch die notarialle Beurkundung der Satzung und die Eintragung ins Handelsregister rechtmäßig. Daher erfordert sie neben dem Grundkapital auch die Notarkosten, die mindestens 1.000 bis 3.000 für die Beurkundung betragen. Auch für die Rechtsberatung können Kosten in dieser Höhe anfallen.

Für den Handelsregistereintrag sind etwa 300 bis 400 Euro zu veranschlagen. Dazu kommt ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Dieser umfasst unter anderem die Feststellung der Satzung, die verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Bestimmungen enthalten muss.

Sie betreffen den Firmennamen, den Unternehmensgegenstand sowie Höhe des Grundkapitals, Nennwert und Art der Aktien, die Zusammensetzung des Vorstands und die Form der Bekanntmachungen der AG.

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So gründen Sie eine AG in Deutschland

Der Gründungsaufwand für eine AG ist hoch, doch es kann sich lohnen, diesen aufwändigen Prozess zu durchlaufen, denn die Unternehmensform genießt eine gute Reputation. Wichtig ist, dass bei der Gründung die richtigen Schritte beachtet werden. Es ist ratsam, die 

Unternehmensgründung nach folgendem Schema umzusetzen.

Schritt 1: Überprüfung der Verfügbarkeit des Firmennamens

In der Anfangsphase sollte eine gründliche Namensrecherche stattfinden. Diese führen Sie durch, indem Sie das zentrale Unternehmensregister, Branchenbücher und das Internet prüfen. 

Wenn Sie sich für einen Mamen entschieden haben, ist es zudem sinnvoll, eine Überprüfung bei der Handwerkskammer oder IHK zu beantragen.

Schritt 2: Entwurf der Satzung

Im nächsten Schritt folgt die Feststellung der Satzung. Hierbei gibt es Standardsatzungen, auf die Sie zurückgreifen können. 

Abhängig von der Ausgangslage und der konkreten Unternehmensplanung kann es jedoch empfehlenswert sein, einen Rechtsspezialisten hinzuzuziehen, um die Satzung individuell und rechtssicher anpassen zu lassen.

Schritt 3: Gründungsversammlung mit Notar abhalten

Die Gründung erfolgt in der Gründungsversammlung, bei der ein Notar die Satzung und das Gründungsprotokoll verliest. 

Beide werden anschließend festgestellt und gemeinsam unterzeichnet.

Schritt 4: Aufsichtsrat und Vorstand bestellen

Im Rahmen der Gründungssitzung erfolgt auch die Ernennung des Vorstandes. Die erste Aufsichtsratssitzung findet im Rahmen der Gründungssetzung statt. Hierbei werden der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter gewählt. Sie ernennen den Vorstand.

Diese Abläufe werden im Gründungsbericht und in bestimmten Fällen im Gründungsprüfungsbericht festgehalten. Die Dokumente sind für die Anmeldung beim Handelsregister relevant.

Schritt 5: Geschäftskonto eröffnen und Grundkapital einzahlen

Damit die Anmeldung beim Handelsregister erfolgen kann, ist die Eröffnung eines Geschäftskontos nachzuweisen. 

Darin zahlen die Aktionäre das Grundkapital der AG ein.

Schritt 6: Das Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen

Für die Eintragung ins Handelsregister ist auf jede Aktie ein Mindestbetrag einzuzahlen. Er muss mindestens 25 Prozent des Ausgabebetrags umfassen. 

Nach der Einzahlung werden alle Dokumente durch den Notar beim Handelsregister eingetragen. Erst mit dieser Eintragung ist die AG eine vollwertige juristische Person.

Schritt 7: Anmeldung beim Finanzamt und bei der Handelskammer abschließen

Auch die Anmeldung beim Gewerbeamt – sofern eine gewerbliche Tätigkeit besteht – und beim Finanzamt am Sitz des Unternehmens sind erforderliche Schritte. Das Gewerbeamt informiert im Anschluss an die Anmeldung die zuständige Handwerkskammer oder die IHK.

Die Anmeldung beim Finanzamt muss nach der Beurkundung der Satzung erfolgen. Die AG erhält dann ihre Steuernummer und kann somit offiziell Rechnungen ausstellen.

Sind all diese Schritte abgeschlossen, war die Gründung der AG erfolgreich.

Lernen Sie einige Tipps zur Gründung einer Aktiengesellschaft

Häufige Fehler bei der Gründung einer AG

Es gibt einige Faktoren, die Unternehmensgründer bei der Entstehung einer AG häufig übersehen oder nicht ganz richtig einschätzen. Das kann dazu führen, dass ein Unternehmen geringere 

Erfolgsaussichten hat oder gar nicht erst gegründet werden kann:

  • Unterschätzung der Kosten: Die Gründung erfordert ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro. Dieses Kapital ist vorab in voller Höhe zu zeichnen, was manche Gründer vor Schwierigkeiten stellt. Zudem unterschätzen sie mitunter die laufenden Kosten, die vor allem durch die Verwaltung entsteht.
  • Mangelnde Beachtung der rechtlichen Komplexität: Das Aktienrecht hat in Deutschland bei der Gründung einer AG eine hohe Relevanz. Werden erforderliche Schritte nicht bedacht oder Formfehler bei Beschlüssen oder bei der Berichtspflicht begangen, kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen haben oder zumindest dazu führen, dass Entscheidungen anfechtbar oder nicht zulässig sind.
  • Unzureichende Planung der Führungsstruktur: Das Zusammenspiel der Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung ist eine wesentliche Basis für die reibungslose Struktur einer AG. Häufig werden Verantwortlichkeiten allerdings nicht klar abgegrenzt, was im Alltag zu Konflikten führen kann, etwa wenn sich der Aufsichtsrat in Führungsfragen einmischt, die eigentlich der Vorstand entscheidet.

Um solche Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, Satzung und Gründungsprozess eng von einem Notar und einer Rechtsberatung begleiten zu lassen. So sorgen Sie von Anfang an für korrekte Strukturen und reibungslose Abläufe.

AG vs. GmbH

Sowohl die AG als auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zählne zu den Kapitalgesellschaften. Dennoch bestehen hier einige Unterschiede, vor allem in der Kapitalstruktur und in der Unternehmensorganisation.

Eine GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Bei der Gründung muss mindestens die Hälfte davon eingezahlt werden, die Anteile der Gesellschafter werden nicht öffentlich gehandelt. Die Übertragung von Anteilen ist aufwendiger, da hierfür eine notarielle Beurkundung notwendig ist.

Das Grundkapital der AG ist höher und liegt bei 50.000 Euro. Es wird in Aktien zerlegt. Durch die Ausgabe neuer Aktien kann das Kapital zudem erhöht werden.

Die Organisationsstruktur einer GmbH ist unkomplizierter. Sie verfügt meist nur über zwei Organe: die Gesellschafterversammlung, zu der die Eigentümer gehören, sowie einen oder mehrere Geschäftsführer, die die Leitung des Unternehmens innehaben. Bei der AG ist die Struktur mit den drei Organen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Gemeinsamkeit beider Rechtsformen ist die beschränkte Haftung, denn beide müssen nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften, sodass das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt ist.

AG vs. andere Unternehmensformen

Auch zu anderen Rechtsformen von Unternehmen weist die AG einige Unterschiede auf. von Personengesellschaften wie der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder der Kommanditgesellschaft (KG) grenzt sie sich vor allem durch die Haftung ab.

Gesellschafter in Personengesellschaften wie der GbR oder der OHG haften unbeschränkt und häufig mit ihrem Privatvermögen. Bei der KG haftet zumindest der Komplementär unbeschränkt. Das Privatvermögen von Gesellschaftern einer AG ist hingegen geschützt.

Dadurch eignet sich die AG optimal, um externes Kapital über Investoren zu erlangen, während bei Personengesellschaften vom Kapital und von der Bonität der Gründer abhängig sind.

Der wesentliche Unterschied zur Unternehmergesellschaft (UG), die wie die GmbH zu den Kapitalgesellschaften zählt, besteht der Unterschied vor allem im erforderlichen Stammkapital.

Während das Grundkapital bei der AG hoch ist, kann eine UG mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden. Diese Unternehmensform wird daher häufig von Start-ups mit geringem Startkapital gewählt. Sind jedoch größere Investitionssummen erforderlich oder soll das Unternehmen an die Bürse gehen, ist die AG die Rechtsform der Wahl.

Wie Aktiengesellschaften in der Praxis funktionieren

Aktionäre einer AG können nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen sein. Auch Personengesellschaften können als Gesellschafter einer AG auftreten. Ihre Rechte üben die Aktionäre über die Hauptversammlung aus, indem sie dort beispielsweise über zentrale Beschlüsse abstimmen.

Ein wichtiger Aspekt der Organisation einer AG ist die Berichterstattung. Diese umfasst den Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Je nach Größe bzw. Kapitalmarktorientierung ist außerdem ein Lagebericht erforderlich.

Für börsennotierte Unternehmen bestehen darüber hinaus spezielle, weitergehende Transparenzpflichten, etwa bezüglich Insiderinformationen oder Stimmrechtsanteilen.

Sämtliche Zahlungen und Finanzgeschäfte erfolgen über die Gesellschaft selbst, nicht über die Aktionäre. Dazu gehört die Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben, Kapitalmaßnahmen wie die Ausgabe von Aktien oder die Ausschüttung von Dividenden. Die Gewinnausschüttung erfolgt nicht automatisch, sondern wird per Entscheid in der Hauptversammlung bestimmt.

Von hoher Relevanz für eine AG sind strukturierte Finanzsysteme. In den Unternehmen kommen viele unterschiedliche Interessen zusammen: Vorstand, Aufsichtsrat, Aktionäre, Gläuber und andere Stakeholder.

Daher bedarf es eines gutne Finanzmanagements, um verlässliche Zahlen liefern zu können, Risiken zu begrenzen und Vertrauen zu Investoren, Geschäftspartnern und Banken aufzubauen.

Daher ist es sinnvoll, wenn die AG über strukturierte Lösungen wie die von myPOS verfügen, mit denen sie Geschäftskonten, Zahlungen und das gesamte Finanzmanagement abwickeln.

Fazit

Die Aktiengesellschaft ist eine klar definierte und rechtlich streng geregelte Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Sie verbindet eine eigenständige Rechtspersönlichkeit mit einer professionellen Unternehmensstruktur aus Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.

Durch die beschränkte Haftung ist vor allem das Privatvermögen der Aktionäre jederzeit geschützt, denn Gläubiger haben keinen Zugriff darauf. Dies macht finanzielle Risiken gut kalkulierbar.

Gerade diese klare Trennung von Leitung, Kontrolle und Aktionärsrechten macht die AG zu einer transparenten und belastbaren Rechtsform. Zwar sind Gründung, Verwaltung und Berichtspflichten mit vergleichsweise hohem Aufwand verbunden, allerdings bietet die AG dafür besonders gute Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung, zur Beteiligung von Investoren und zur langfristigen Finanzierung von Wachstum.

Damit eignet sie sich in Deutschland vor allem für größere Unternehmen sowie für wachstumsorientierte Firmen, die ihre Marktposition ausbauen, externes Kapital aufnehmen oder perspektivisch den Zugang zum Kapitalmarkt nutzen möchten.

Häufige Fragen

Die Rechtsform der AG ist sinnvoller als eine GmbH, wenn ein hohes externes Kapital benötigt oder ein Börsengang angestrebt wird. Eine gute Wahl ist die AG dann, wenn genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, um das erforderliche Grundkapital aufzubringen.

Für die Gründung einer AG bedarf es eines Grundkapitals von mindestens 50.000 Euro, von denen mindestens 25 Prozent auf das Geschäftskonto einzuzahlen sind. Dazu sollte genügend Kapital vorhanden sein, um Notar, Gerichtskosten und Rechtsberatung tragen zu können.

Die Eintragung einer AG in das Handelsregister hängt stark vom zuständigen Registergericht und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Realistisch ist hier ein Zeitraum von drei bis sehs Wochen vom Notartermin bis zur Bestätigung.

Die Ausgabe der Aktien erfolgt bei der Gründung oder der Kapitalerhöhung. Die Aktionäre übernehmen diese gegen eine Einlage. Die Übertragung erfolgt meist durch einen Verkauf oder eine Abtretung.

Die Rechtsform der AG lässt sich auch für kleine oder mittelständische Unternehmen (KMU) nutzen. Eine sogenannte “kleine AG”, eine nicht börsennotierte Gesellschaft, bietet die gleiche Haftungsbeschränkung wie beispielsweise eine GmbH, ermöglicht jedoch eine flexiblere Unternehmensstruktur.

Dividenden, die an Aktionäre einer AG ausgeschüttet werden, unterliegen in Deutschland der Kapitalertragsteuer. Der pauschale Steuersatz liegt hier bei 25 Prozent. Zudem ist der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zu zahlen.

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