Was Mobility as a Service für kleine Anbieter bedeutet
Letzte Aktualisierung: 19.08.2026
Mobility as a Service (MaaS) gibt heute die Antwort darauf, wie sich Routenplanung, Buchung, Ticketing und Bezahlung verschiedener Mobilitätsangebote zusammenführen lassen und das möglichst als digitaler Dienst.
Mobilität als Service trägt damit der Entwicklung Rechnung, dass Reisende heute nicht mehr jedes Verkehrsmittel einzeln heraussuchen und buchen möchten. Vielmehr geht es darum, Bus, Bahn, Taxi, Rufbus, Carsharing oder Bikesharing so einfach wie möglich zugänglich zu machen zum Beispiel im Rahmen einer digitalen Mobilitätsplattform.
Was bedeutet das aber für kleinere deutsche Mobilitätsanbieter? Für sie eröffnen sich vor allem neue Vertriebswege. Das eigene regionale Taxiunternehmen taucht jetzt zum Beispiel plötzlich in derselben Reisekette neben Bahnverbindungen und großen Verkehrsunternehmen auf.
Damit das funktioniert, müssen Daten zuverlässig bereitgestellt und technische Schnittstellen eingerichtet werden, damit die Reisenden alles bequem per App buchen und bezahlen können. Damit ist auch klar, dass sich ein wesentlicher Teil der Kundenbeziehungen hin zur Plattform verlagert.
INHALTSVERZEICHNIS
- Was ist Mobility as a Service?
- Wie funktioniert Mobility as a Service?
- Der deutsche MaaS-Kontext
- Welche kleinen Anbieter können teilnehmen?
- Was Mobilität als Service für kleine Mobilitätsanbieter bedeutet
- Geschäftschancen für kleine Anbieter
- Was kleine Anbieter für die Teilnahme an einer MaaS-Plattform benötigen
- Mobilitätsdaten und technische Integration
- Integriertes Ticketing und Validierung
- Zahlungen, Abrechnung und Umsatz
- Datenschutz und Kundenbeziehungen
- Risiken und Herausforderungen für kleine Anbieter
- Wie sich kleine Anbieter auf Mobility as a Service vorbereiten können
- Fragen an eine MaaS-Plattform
- Häufige Fehler vermeiden
- Wie myPOS kleine Mobilitätsanbieter unterstützen kann
- Fazit
Was ist Mobility as a Service?
Mobility as a Service, auf Deutsch Mobilität als Service, kurz MaaS, bezeichnet die digitale Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel und Mobilitätsangebote innerhalb einer einzigen Plattform. Ziel ist es, Reisen einfacher zu planen, zu buchen und zu bezahlen, unabhängig davon, welche Verkehrsmittel auf der Strecke genutzt werden.
Mobility as a Service bündelt die unterschiedlichen Schritte einer Reise zu einem digitalen Angebot:
- Fahrplanauskunft
- Routenplanung
- Reservierung
- Buchung
- Fahrkartenkauf
- Ticketvalidierung
- Zahlung
Die Apps bieten damit weit mehr als eine bloße Fahrplanauskunft. Ein umfassendes MaaS-System kann beispielsweise die Bahnverbindung zum Zielbahnhof anzeigen, einen Rufbus für die Weiterfahrt reservieren und ein Bikesharing-Angebot für die letzten Meter sichern. Auch die EU unterscheidet hier zwischen reiner Reiseinformation und weitergehenden Funktionen wie Buchung und Ticketing.
Zu den Bezahlmodellen gehören Pay-as-you-go-Angebote, multimodale Tickets, Abonnements und Account-based Payment beziehungsweise Account-based Ticketing. Wichtig ist hierbei, dass die Nutzung einem bestimmten Kundenkonto zugeordnet werden kann.
Nicht jedes Verkehrsmittel kann in jeder App gebucht werden. Manchmal ist die Weiterleitung an einen externen Anbieter erforderlich. Trotzdem profitieren gerade kleine Anbieter davon, dass sie in der Routenplanung mit ihrem Angebot sichtbar sind.
Wie funktioniert Mobility as a Service?
Der Nutzer erlebt Mobility as a Service vor allem als App. Dahinter steht aber ein Netzwerk unterschiedlicher Beteiligter. Fahrplan-, Tarif- und Echtzeitinformationen stammen zum Beispiel von den Verkehrsunternehmen. Die Verkehrsverbünde und ÖPNV-Aufgabenträger koordinieren regionale Angebote. Und die Technologieanbieter verbinden Systeme über standardisierte Schnittstellen.
Auf der MaaS-Plattform laufen die vielen verschiedenen Informationen dann zusammen und werden dem Fahrgast zum Beispiel in Form verfügbarer Verbindungen angezeigt. Eine Reisekette könnte etwa mit der Regionalbahn in eine Kreisstadt beginnen und dort über ein Taxi fortgesetzt werden. Die Plattform muss daher die verfügbaren Fahrzeuge kennen, Sollfahrpläne und Verspätungen sowie die Tarife und Buchungsbedingungen.
Echtzeitdaten sind hier entscheidend, damit die Reisenden am Abholpunkt nicht warten müssen oder durch nicht übertragene Stornierungen Leerfahrten entstehen.
In der Praxis ist zwischen Sichtbarkeit und vollständiger Integration zu unterscheiden. So kann ein Taxisanbieter zwar in der App erscheinen, die Buchung ist aber wegen einer fehlenden tieferen Integration nicht möglich. Diese würde einen Datenaustausch (z. B. Buchung, Zahlungsbestätigung und Ticket) zwischen den Systemen erfordern.
Der deutsche MaaS-Kontext
In Deutschland entsteht MaaS zumeist über Kooperationen zwischen Verkehrsverbünden, regionalen Mobilitätsplattformen, Aufgabenträgern und Softwareanbietern.
In Deutschland spielen die ÖPNV-Aufgabenträger hier eine entscheidende Rolle. Für die Sicherstellung einer ausreichenden ÖPNV-Bedienung sind nach § 8 PBefG die von den Ländern bestimmten Behörden verantwortlich.
Zudem ist die Durchgängige Elektronische Fahrgastinformation (DELFI) für die deutschlandweite Fahrgastinformation relevant. DELFI führt hier die Daten aus den Ländern zusammen und stellt sie Verkehrsverbünden und Nahverkehrsgesellschaften zur Verfügung.
Weiterhin steht mit der Mobilithek ein deutscher nationaler Zugangspunkt für Mobilitätsdaten zur Verfügung. Seit dem 21. Mai 2026 regelt § 7 des neu gefassten Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes (IVSG) ausdrücklich den Betrieb und die Aufgaben des Nationalen Zugangspunkts. Die Mobilithek ist selbst keine MaaS-App, sie kann aber die Dateninfrastruktur hinter solchen Diensten bilden.
Interessant ist im deutschen Kontext auch, dass bestimmte Unternehmer und Vermittler nach § 3a PBefG zur Bereitstellung statischer und dynamischer Mobilitätsdaten verpflichtet sind. Daten, Formate und Übermittlungswege sind hier in der Mobilitätsdatenverordnung konkretisiert.
Kleine Anbieter können sich bei der technischen Umsetzung auf bestehende Landes-, Kommunal- oder Verbundsysteme sowie auf sogenannte Erfüllungsgehilfen stützen. Daher kann ein eigener Datenserver oder eine individuell entwickelte MaaS-Infrastruktur vielfach entfallen.
Welche kleinen Anbieter können teilnehmen?
Für MaaS kommen zum Beispiel folgende Mobilitätsdienstleistungen infrage:
- Lokale Bus- und Reisebusunternehmen
- Taxi- und Mietwagenunternehmen
- Rufbusse
- Bürgerbusse
- Shuttles
- Touristische oder spezialisierte Beförderungsangebote
- Carsharing
- Bikesharing
- Andere flexible Mobilitätsangebote
Ob und wie ein Anbieter tatsächlich integriert werden kann, hängt von seiner Genehmigung, seinem Geschäftsmodell und gegebenenfalls seinem Vertrag mit Kommune, Aufgabenträger oder Verkehrsverbund ab.
Das PBefG unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Verkehrsformen wie dem klassischen Linienverkehr und dem Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG sowie dem gebündelten Bedarfsverkehr nach § 50 PBefG. Taxi und Mietwagen wiederum gehören zu den Formen des Gelegenheitsverkehrs.
Gerade kleinere Dienstleister sind bei diesem Modell wichtig, weil sie auf den letzten Metern Lücken im Angebot schließen können. Diese kann der klassische Linienverkehr sonst häufig nicht wirtschaftlich bedienen. Zu denken ist hier zum Beispiel an die Verbindung vom Dorf zum Bahnhof oder die Fahrt von der letzten Regionalbahn nach Hause.
Was Mobilität als Service für kleine Mobilitätsanbieter bedeutet
Für kleine Anbieter bedeutet Mobilität als Service vor allem zusätzliche Reichweite. Es bietet sich die Chance, mit dem eigenen Rufbus oder Shuttle neben großen Angeboten wie dem kommunalen Busverkehr oder der Regionalbahn aufzutauchen. Damit können auch solche Fahrgäste auf das eigene Unternehmen aufmerksam werden, die es zuvor nicht kannten.
Hier gilt es zu verstehen, dass sich MaaS damit vom Marketingkanal zum operativen Vertriebskanal verändert. Es müssen nun Buchungen aus fremden Systemen verarbeitet werden und nicht mehr nur telefonisch oder über die Website vermittelte Buchungen. Die Disposition und die Fahrer müssen darauf eingestellt werden.
Mit dem Aufkommen von MaaS müssen sich kleine Anbieter auch mit ihrer Datenqualität beschäftigen. Denn Probleme an dieser Stelle wie etwa ein falsch erfasster Abholpunkt können ganze Reiseketten scheitern lassen. Zudem muss klar sein, dass die Plattform die Daten kontrolliert und bestimmen kann, welche davon der Betreiber erhält. Das kann den direkten Kundenzugang einschränken.
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Geschäftschancen für kleine Anbieter
MaaS kann dabei helfen, die vorhandenen Kapazitäten besser auszulasten, z. B. während der schwächeren Abendstunden oder am Wochenende. Öffentliche Verkehrsmittel könnten etwa zwischen ländlichen Gebieten und Bahnhöfen, Krankenhäusern und Veranstaltungsorten durch einen Rufbus oder ein Shuttle ergänzt werden.
Es muss also nicht zwangsläufig zu einer Konkurrenz mit dem ÖPNV kommen. Dieser wird durch kleine Anbieter ergänzt und kann damit eine höhere Reichweite erlangen. Die zusätzlichen Buchungsdaten haben für die Anbieter außerdem den Vorteil, dass sie besser erkennen können, wo gerade Nachfrage entsteht.
So ist zum Beispiel ersichtlich, ob freitagabends häufig zusätzliche Fahrten benötigt werden. Anhand dieser Informationen können sich die kleinen Anbieter darauf mit ihrem Angebot besser einstellen und ihre Betriebszeiten und Fahrzeugallokation datenbasiert anpassen.
Was kleine Anbieter für die Teilnahme an einer MaaS-Plattform benötigen
Zunächst gilt es, die eigenen Betriebsdaten zu überprüfen. Folgende Daten sollten in einer zentralen Datenbasis gepflegt werden:
- Abholpunkte
- Fahrzeiten
- Preise und Buchungsregeln
- Angaben zu Barrierefreiheit, Fahrzeugen und Verfügbarkeit
Es sollte auch überprüft werden, welche Systeme aktuell bereits zu einem Datenaustausch fähig sind. Häufig muss keine eigene API entwickelt werden, weil die vorhandene Dispositions-, Buchungs- oder Ticketingsoftware bereits über passende Schnittstellen verfügt.
Organisatorisch ist zu klären, wer für die Datenübermittlung zuständig ist. Diese Aufgabe kann das Unternehmen selbst übernehmen oder der Verkehrsverbund, der Aufgabenträger oder ein Softwarepartner. Eine Datenbereitstellung über Erfüllungsgehilfen und vorhandene Systeme von Ländern oder Kommunen ist durch die Mobilitätsdatenverordnung ausdrücklich vorgesehen.
Vor dem Start der Teilnahme an einer MaaS-Plattform sollten die Fahrer und Disponenten unterrichtet werden, wie Plattformbuchungen funktionieren und wie Fahrberechtigungen kontrolliert werden können.
Mobilitätsdaten und technische Integration
In der Praxis ist bei Verkehrsdaten eine Unterscheidung in statische und dynamische Daten sinnvoll.
Beispiele für statische Daten:
- Fahrpläne
- Bediengebiete
- Haltestellen
- Tarifinformationen
- Buchungs- und Bezahlmöglichkeiten
Beispiele für dynamische Daten:
- Verspätungen
- Ausfälle oder kurzfristige Änderungen
- Voraussichtliche Ankunfts- und Abfahrtszeiten
- Aktuelle Fahrzeugverfügbarkeit
- Aktuelle Auslastung
Die Mobilitätsdatenverordnung nennt für unterschiedliche Datenarten konkrete Formate. Für Sollfahrplandaten ist unter anderem NeTEx vorgesehen; in Deutschland wird dabei das in der VDV-Schrift 462 beschriebene NeTEx-Anwendungsprofil genutzt. Alternativ ist auch GTFS vorgesehen. Bei Echtzeitinformationen kommen beispielsweise SIRI, GTFS-RT sowie VDV 453/454 zum Einsatz.
Der VDV bezeichnet NeTEx als europäischen Standard für den Austausch von Netz- und Fahrplandaten. Für Echtzeitinformationen ist SIRI als europäischer Standard etabliert.
In der Praxis werden gerade kleine Anbieter für die Integration auf einen bestehenden Softwarepartner zurückgreifen, statt jeden Standard selbst zu implementieren.
Integriertes Ticketing und Validierung
Soll eine Plattform nicht nur Tarife darstellen, sondern tatsächlich Buchungen vermitteln und Fahrberechtigungen ausstellen, ist zum Beispiel eine Integration in einen Verkehrsverbund erforderlich. Dann muss sichergestellt sein, dass das über die Plattform ausgegebene digitale Ticket auch im jeweiligen Verbundsystem als gültige Fahrberechtigung erkannt und kontrolliert werden kann.
In Deutschland kommt dabei häufig das eTicket Deutschland zum Einsatz. Seine technische Grundlage ist die VDV-Kernapplikation. Sie legt einheitliche Regeln und Schnittstellen dafür fest, wie elektronische Fahrkarten gespeichert, ausgegeben und geprüft werden können.
Für kleine Betreiber ist deshalb vor allem wichtig zu klären, ob ihre bestehende Ticketing- oder Kontrolltechnik diese Standards bereits unterstützt oder ob die erforderliche Anbindung über den Verkehrsverbund beziehungsweise einen Softwarepartner erfolgt.
Zahlungen, Abrechnung und Umsatz
Je nach Geschäftsmodell zahlt der Kunde an die Plattform, den Verkehrsverbund oder unmittelbar an den Betreiber. Der Vertrag kann dabei Provisionen, Vertriebsgebühren, feste Vergütungen oder Revenue-Sharing vorsehen. Der Nettoerlös nach Plattformkosten kann also deutlich unter dem Preis liegen, den der Fahrgast ursprünglich gezahlt hat.
Folgende Punkte sollten im Vertragsmodell eindeutig geregelt sein:
- Auszahlungszeitpunkte
- Mindestbeträge
- Abzüge und Abrechnungsnachweise
- Stornierungen
- No-Shows
- Erstattungen
- Fahrtabbrüche
- Zahlungsreklamationen
- Umsatzsteuer
- Rechnungsstellung
- Rollen der beteiligten Unternehmen
- Im laufenden Betrieb sollten folgende Daten regelmäßig abgeglichen werden:
- Anzahl der Buchungen
- Tatsächlich durchgeführte Fahrten
- Validierte Tickets
- Direkte Zahlungen
- Plattformabrechnungen und Bankeingänge
Kleine Unternehmen dürfen zudem ihre Liquiditätssituation nicht aus dem Blick verlieren. Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf kann entstehen, wenn die Plattform mit Verzögerung abrechnet, Fahrer, Kraftstoff oder Strom aber heute bezahlt werden müssen.
Datenschutz und Kundenbeziehungen
Zu einer Plattformbuchung gehört es, dass hier personenbezogene Daten erzeugt werden. Sämtliche Informationen des Plattformkunden benötigt der Betreiber aber für die Durchführung und Unterstützung der konkreten Fahrt nicht und er sollte daher auch nur einen beschränkten Zugriff erhalten.
In diesem Zusammenhang ist die DSGVO zu berücksichtigen, die unter anderem Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung vorschreibt. Die Beteiligten müssen daher genau festlegen, wer welche Daten verarbeiten darf, wer datenschutzrechtlich verantwortlich ist, wie lange Daten gespeichert werden und wie mit Datenschutzverletzungen umzugehen ist.
Im Hinblick auf das Marketing ist zu beachten, dass ein Betreiber einen Fahrgast nach der Fahrt nicht automatisch werblich kontaktieren darf, nur weil die Fahrt ursprünglich über eine Plattform gebucht wurde. Hier wird in vielen Fällen eine gesonderte Zustimmung erforderlich sein.
Risiken und Herausforderungen für kleine Anbieter
MaaS kann unter bestimmten Umständen die Marge kleiner Anbieter schmälern. Nach Plattformprovision, Wartezeit und Anfahrt können gerade besonders kurze Fahrten schnell unrentabel werden. Zudem können Kosten durch neue Software, Support und Schulungen entstehen.
Risiken können auch durch eine schlechte Datenqualität entstehen. Diese kann zu falschen Abholpunkten, verspäteten Aktualisierungen oder doppelten Buchungen und damit zu Kosten und Kundenbeschwerden führen.
Zudem können sich kleine Anbieter von den Plattformen strategisch abhängig machen. So bestimmt die Plattform, wie prominent ein Angebot erscheint und welche Kundendaten genau verfügbar sind. Die Verhandlungsmacht der kleinen Betreiber kann damit gegenüber Verkehrsverbund oder Plattform geringer ausfallen.
Plattformbuchungen bieten außerdem keinen Mehrwert, wenn sie eingehen, während alle Fahrzeuge bereits ausgelastet sind. Es kann daher ein hoher Aufwand entstehen, Buchungen aus den verschiedenen Kanälen zu koordinieren.
Wie sich kleine Anbieter auf Mobility as a Service vorbereiten können
Zuerst sollte eine klare Zieldefinition erfolgen. Soll MaaS nur die Sichtbarkeit erhöhen oder ist eine vollständige Integration von Reservierung, Ticketverkauf und Zahlung gewünscht?
Damit unterschiedliche Plattformen keine widersprüchlichen Informationen erhalten, sollte ein verlässlicher Stammdatensatz für Bediengebiete, Fahrzeiten, Preise und Buchungsbedingungen angelegt werden. Dafür sind Disposition, Fahrplanung, Zahlungsannahme und Reporting zu überprüfen.
Die Betreiber sollten ihren bisherigen Softwareanbieter danach befragen, welche Schnittstellen bereits vorhanden sind. Zudem sollte Kontakt zum zuständigen Aufgabenträger oder Verkehrsverbund hergestellt werden, bevor in neue Technik investiert wird.
Letztlich entscheidet die Vollkostenrechnung pro Fahrt darüber, ob sich MaaS wirtschaftlich lohnt. Zu berücksichtigen sind hierbei Wartezeiten, Leerfahrten, zusätzlicher Support und der Verwaltungsaufwand.
Fragen an eine MaaS-Plattform
Vor Vertragsabschluss sollte ein kleiner Betreiber technische und wirtschaftliche Fragen ebenso sorgfältig prüfen wie die erwartete zusätzliche Nachfrage:
- Welche Daten und Formate müssen geliefert werden, wer bezahlt Einrichtung, Tests, Updates und technischen Support? Wie schnell müssen Änderungen gemeldet werden?
- Wie werden Fahrpreise, Provisionen und Auszahlungen berechnet? Wer bearbeitet Stornierungen, Beschwerden, Erstattungen sowie verpasste Anschlüsse?
- Auf welche Kunden- und Fahrtdaten erhält der Betreiber Zugriff? Darf er weiterhin direkt verkaufen und unter welchen Bedingungen können beide Seiten die Zusammenarbeit beenden?
Diese Antworten sollten möglichst konkret im Vertrag oder in verbindlichen Prozessbeschreibungen festgehalten werden.
Häufige Fehler vermeiden
Bei der MaaS-Integration sollten kleine Anbieter insbesondere folgende Fehler vermeiden:
- MaaS nur als Werbekanal betrachten: Plattformbuchungen beeinflussen Disposition, Personal, Zahlung und Kundenservice.
- Software vorschnell anschaffen: Zunächst sind vorhandene Schnittstellen zu prüfen.
- Veraltete Daten bereitstellen: Falsche Fahrpläne, Preise oder Abholpunkte verursachen Beschwerden.
- Abrechnung nicht eindeutig regeln: Provisionen, Stornierungen und Erstattungen sollten vorab geklärt sein.
- Interne Abläufe nicht testen: Fahrer und Disposition müssen Plattformbuchungen und digitale Tickets sicher handhaben können.
- Zu abhängig von einer Plattform werden: Eigene Buchungs- und Bezahlwege sollten erhalten bleiben.
- Analoge Buchungswege abschaffen: Telefonische Unterstützung kann weiterhin wichtig sein.
- Zu schnell skalieren: Es sollte erst erweitert werden, wenn ein begrenzter Pilot zuverlässig funktioniert.
Wer zunächst klein startet und Prozesse, Kosten sowie Nachfrage sorgfältig auswertet, reduziert seine Risiken und schafft eine solide Grundlage für den weiteren Ausbau.
Wie myPOS kleine Mobilitätsanbieter unterstützen kann
Zahlungen laufen bei MaaS häufig über eine Plattform, doch direkte Bezahlmöglichkeiten bleiben für kleine Mobilitätsanbieter wichtig.
Als Zahlungslösungen für Dienstleister eignen sich beispielsweise mobile Kartenlesegeräte, mit denen Zahlungen direkt vor Ort angenommen werden können. Portable Kreditkartenterminals für Taxis von myPOS ermöglichen Karten- und kontaktlose Zahlungen sowie Mobile-Wallet-Zahlungen. Das funktioniert im Taxi, Mietwagen, Kleinbus oder Shuttle.
Zahlungslinks können zusätzlich für Vorabbuchungen, Anzahlungen oder Gruppenfahrten genutzt werden. Direkte Zahlungen sind außerdem sinnvoll, wenn Fahrgäste Leistungen außerhalb der ursprünglichen Plattformbuchung wünschen.
Digitale Transaktionsaufzeichnungen erleichtern es bei myPOS, eigene Umsätze von MaaS-Abrechnungen zu trennen und Zahlungseingänge mit durchgeführten Fahrten abzugleichen. So ergänzt die direkte Zahlungsannahme das MaaS-Ticketing und hilft kleinen Anbietern, flexibel zu bleiben und den direkten Kundenzugang zu erhalten.
Fazit
Mobility as a Service eröffnet gerade kleinen Mobilitätsanbietern neue Chancen auf zusätzliche Reichweite, eine bessere Auslastung und neue Buchungskanäle. Gleichzeitig steigen aber die Anforderungen an die Datenqualität, die technische Integration und das Ticketing. Auch die Abrechnung und weitere interne Prozesse sind vorzubereiten.
Entscheidend ist deshalb ein schrittweiser Einstieg mit klar kalkulierten Kosten und einer technisch wie organisatorisch zuverlässig umgesetzten Integration. Wer Plattformangebote mit eigenen Buchungs- und Bezahlmöglichkeiten kombiniert, kann zusätzliche Nachfrage erschließen, ohne dabei den direkten Kundenzugang vollständig aus der Hand zu geben.
Häufige Fragen
Wie können kleine Verkehrsunternehmen Zahlungen nahtlos in ihre MaaS-Angebote integrieren?
Zunächst muss geklärt werden, welche Zahlungen bereits über eine Plattform oder den Verkehrsverbund abgewickelt werden. Mobile Karten- und Wallet-Zahlungen sowie Zahlungslinks kann der Betreiber dann für zusätzliche oder direkte Fahrten anbieten. Wichtig ist eine getrennte Erfassung von Plattformabrechnungen und direkten Transaktionen. Zudem sollten diese regelmäßig mit den tatsächlich durchgeführten Fahrten abgestimmt werden.
Wie können kleine Anbieter Kundenfeedback zur Verbesserung ihrer MaaS-Dienste nutzen?
Das Feedback der Kunden sollte systematisch erfasst und den konkreten Prozessschritten zugeordnet werden wie etwa Buchung, Abholpunkt, Pünktlichkeit, Ticketprüfung, Bezahlung oder Support. Der Anbieter kann auf diese Weise gezielter reagieren, wenn sich Beschwerden in einem Bereich häufen. Melden etwa viele Kunden einen bestimmten Bahnhofsausgang als kritisch, können die Fahrer darüber informiert werden. Nützlich sind In-App-Widgets oder automatisierte Umfragen, über die Feedback direkt nach der Fahrt eingeholt werden kann.
Welche Strategien eignen sich am besten, um MaaS-Angebote in lokalen Märkten zu skalieren?
Für kleine Anbieter ist häufig eine schrittweise Integration des Geschäfts sinnvoll. So kann ein Pilotprojekt zunächst mit nur einem Fahrzeug, auf einer Route oder in einem begrenzten Bediengebiet starten. Auch der Zeitraum kann begrenzt werden. Sobald Buchungen, die Datenübertragung und die Ticketprüfung sowie Zahlung und Abrechnung zuverlässig funktionieren, kann über eine Erweiterung des Modells nachgedacht werden.
Wie können kleine Anbieter mit lokalen Behörden bei MaaS-Projekten zusammenarbeiten?
Der örtliche oder regionale ÖPNV-Aufgabenträger beziehungsweise Verkehrsverbund sollte hierfür der erste Ansprechpartner sein. Die wesentlichen Anforderungen an das Verkehrsangebot und dessen verkehrsmittelübergreifende Integration werden nach § 8 PBefG durch diese Aufgabenträger bestimmt. Bevor kleine Betreiber eigene Lösungen entwickeln, sollten sie daher prüfen, welche regionalen Plattformen, Datenwege und technischen Partner bereits vorgesehen sind.
Welche Kennzahlen sollten KMU für den Erfolg ihrer MaaS-Angebote beobachten?
Zu den besonders aussagekräftigen Kennzahlen gehören die Plattformbuchungen, die tatsächlich durchgeführten Fahrten oder der Umsatz und Deckungsbeitrag pro Fahrt. Hinzu kommen Provisionen, Leerfahrkilometer, Auslastung, Stornoquote, No-Shows, Supportaufwand, Pünktlichkeit und der Anteil wiederkehrender Fahrgäste. Auch das Verhältnis von Plattformumsatz zu Direktumsatz sollte beobachtet werden. Die Aussagekraft dieser Kennzahlen kann dann bei Bedarf in einem Mobilitätsindex gebündelt werden.
Welche Trends im Verbraucherverhalten sollten KMU bei MaaS berücksichtigen?
Fahrgäste erwarten unkomplizierte Buchungen, digitale Informationen und eine möglichst einfache und flexible elektronische Zahlung. Die steigende Nutzung mobiler Kartenzahlungen bestätigt diesen Trend. Eine „digital only“-Strategie wäre aber ebenso verfehlt. Bei medizinischen Fahrten oder Angeboten im ländlichen Raum beispielsweise sollten telefonische Buchungen weiterhin möglich sein und eine persönliche Unterstützung erhalten bleiben.



