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Was kann ein Fremder mit meiner IBAN machen?

Es gibt viele Situationen, in denen Ihre IBAN Nummer in falsche Hände gelangen kann. Sei es, dass Sie Ihre Kontoauszüge verlieren, diese nicht richtig entsorgen oder dass Sie die IBAN im Rahmen einer Online-Zahlung bekannt geben. Doch was bedeutet das? Welche Möglichkeiten haben Fremde, wenn Sie über Ihre IBAN verfügen? Wir zeigen Ihnen im folgenden Artikel ob und welches Risiko besteht.

Wenn die IBAN den Besitzer wechselt

Erhalten Sie Ihre Bankauszüge in ausgedruckter Form? Was tun Sie dann damit? Oft ist es so, dass die zugeschickten Bankauszüge kurz betrachtet werden und dann direkt im Altpapier landen. Doch auch wenn Sie die Auszüge wegwerfen, anstatt Sie zu archivieren, besteht die Möglichkeit, dass Fremde an einen der Auszüge gelangen und damit auch an Ihre IBAN. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie bei einem Online-Kauf Ihre IBAN bekannt geben, damit Ihnen das Produkt oder die Dienstleistung in Rechnung gestellt werden kann.

Doch ganz egal auf welche Art und Weise und ob online oder offline: Tatsache ist, dass es immer wieder Situation gibt, in denen Sie Ihre IBAN aktiv an Dritte weitergeben oder sie unbeabsichtigt in die Hände von Dritten gelangen. Doch was bedeutet das bzw. stellt dies ein Risiko für die Sicherheit Ihres Kontos dar?

Welches Risiko wirklich besteht

Sie brauchen sich grundsätzlich keine Sorgen zu machen. Denn alleine mit Ihren Kontodaten können Dritte keinen wirklich großen Schaden anrichten. Um als unberechtigte Person auf ein Konto zuzugreifen, braucht es mehr als den Namen, die Kontonummer, die IBAN oder BIC eines Kontos. Der Kontozugriff oder gar größere Bankgeschäfte bedürfen zusätzlicher Daten bzw. werden durch weitere Sicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Ihrer Unterschrift oder Ihrer Login-Daten, geschützt.

Was unberechtigte Dritte tun können, sind lediglich zwei Dinge:

  • Durch den Einsatz eines sogenannten Lastschriftverfahrens, können sie Geld von Ihrem Konto abbuchen lassen, wobei hier meist ein von der Bank festgelegter Maximalbetrag nicht überschritten werden darf.
  • Mit den Informationen zur Hand können Fremde online eine Bestellung auf Rechnung abgegeben und so versuchen betrügerische Aktivitäten zu vollziehen.

In beiden Fällen jedoch lohnt sich dies für Betrüger nicht wirklich, denn beide Varianten haben Einschränkungen. Wenn also Dritte unberechtigterweise ein Lastschriftverfahren in Auftrag geben und Geld von Ihrem Konto abbuchen lassen, haben Sie innerhalb 13 Monaten Zeit, die Buchung bzw. die Lastschrift zurückzurufen und sich das Geld zurückzahlen zu lassen. Die Bedingung hierfür ist, dass Sie im Vorfeld keine entsprechende Einzugsermächtigung erteilt haben, welche in diesem Fall genau die vorhandene Sicherheitsmaßnahme zu Ihren Gunsten darstellt.

Wenn Betrüger wiederum eine Bestellung auf Rechnung in Ihrem Namen aufgeben, rät der  Verbraucherschutz dazu, diese nicht zu begleichen und die entsprechende Begründung bzw. Erläuterung dem Rechnungssteller oder der Rechnungsstellerin zukommen zu lassen.

Als Zwischenfazit kann also festgehalten werden, dass kein Grund zur Verzweiflung besteht, wenn Sie feststellen, dass Ihre IBAN möglicherweise an Dritte gelangt ist oder Sie diese an Dritte im Rahmen eines Kaufs weitergeben.

Wie Sie sich zusätzlich schützen können

Obschon im Grunde nichts Schlimmes passieren kann, gibt es doch einige Dinge, die Sie tun können, um die Sicherheit Ihres Kontos zu erhöhen. Dazu zählen unter anderem, dass Sie sich die Ihnen zugesandten Kontoauszüge jeweils genau ansehen, um so sicherzustellen, dass keine Kontobewegungen stattfinden, von denen Sie nichts wissen.

Sie können zudem mit Ihrer Bank bestimmte Limits für Lastschriftverfahren festlegen oder solche Verfahren auch gänzlich ausschließen. Achten Sie zudem darauf, dass Sie keine Rechnungen für Bestellungen begleichen, die Sie nicht selbst getätigt haben. Wenden Sie sich in solchen Fällen, wie bereits erwähnt, an den oder die Verkäufer_in und weisen Sie auf den Fehler hin.

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