Wie eröffnet man einen Imbiss? Voraussetzungen, Schritte und Kosten
Letzte Aktualisierung: 15.07.2026
Bei einem Imbiss oder einem Take-away handelt es sich in Deutschland zumeist um einen kleinen Betrieb aus der Schnellgastronomie. Hier werden fertige Speisen, Snacks oder Getränke angeboten, die der Kunde mitnehmen, in begrenztem Umfang direkt vor Ort verzehren oder zu sich nach Hause liefern lassen kann.
Zum Konzept gehören eine eigene kleine Küche, Sitzplätze und eine Theke sowie die Lieferanbindung oder die Zusammenarbeit mit einem Foodtruck. Zudem ist das Angebot zumeist lokal klar begrenzt und es werden daher vor allem Kunden aus der Nähe bedient.
Für die erfolgreiche Eröffnung eines Imbisses reichen dabei gelungene Rezepte allein nicht aus. Der Imbiss sollte ein klar erkennbares Konzept verfolgen, über geeignete Räumlichkeiten verfügen und mit belastbaren Lieferanten zusammenarbeiten. Wichtig ist auch eine solide Liquiditätsplanung, um schwächere Monate in der Anfangsphase aushalten zu können.
Wer tiefer in das Thema einsteigt, beschäftigt sich zudem mit behördlichen Fragen, lokalen Nutzungsregeln, Hygienevorschriften, der Gaststättenerlaubnis oder der IfSG-Belehrung. Noch vor der Eröffnung sollte geklärt werden, ob hier allen Anforderungen entsprochen wird, damit einem erfolgreichen Start nichts im Wege steht.
INHALTSVERZEICHNIS
- Der Imbiss- und Takeaway-Markt in Deutschland
- Zu prüfende Voraussetzungen vor der Eröffnung eines Imbisses
- Räumlichkeiten, Nutzungsgenehmigung und behördliche Prüfungen
- So eröffnen Sie Schritt für Schritt einen Imbiss oder ein Take-away
- Wie viel kostet die Eröffnung eines Imbisses?
- Lebensmittelhygiene, Sicherheit und Kundenvertrauen
- Personal, Service und Arbeitsabläufe zu Stoßzeiten
- Wachstumschancen/a>
- Häufige Fehler bei der Eröffnung eines Imbisses
- Fazit
Der Imbiss- und Takeaway-Markt in Deutschland
In Deutschland ist der Markt im Bereich der Schnellgastronomie noch immer attraktiv, die Betrachtung muss jedoch differenziert erfolgen:
Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes erzielte das Gastgewerbe in Deutschland 2025 nominal nur 1,4 % mehr Umsatz als 2024. Real bzw. preisbereinigt ist der Umsatz damit um 2,1 % gesunken. In der Gastronomie sind die Werte ähnlich: 1,8 % Plus wurden nominal gemeldet, von denen ein realer Rückgang von 2,2 % übrigblieb.
Von dieser herausfordernden Situation sind aber nicht alle Unternehmen auf dem Markt gleichermaßen betroffen. Es findet nämlich gleichzeitig eine Verschiebung zu schnellen, standardisierten und mitnahmefähigen Angeboten statt. Im Außer-Haus-Markt war die Schnellgastronomie mit 32,74 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2023 sogar das größte Segment.
Die Schnellgastronomie bietet also große Chancen. Zu den gängigen Modellen gehören hier Döner- und Falafel-Läden, Currywurst- und Grillstände, Burger-Theken, Pizza-Take-aways, asiatische Imbisse, Bäckerei-Snack-Konzepte, Kioske mit warmen Speisen, Lieferküchen sowie mobile Imbisswagen. Wer eine klare Zielgruppe definieren kann und einen guten Standort auswählt, kann an diesem Markt partizipieren.
Zu prüfende Voraussetzungen vor der Eröffnung eines Imbisses
Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen müssen stehen, bevor die Speisekarte gedruckt und der Imbiss eröffnet wird:
- Einer der ersten Schritte ist die Gewerbeanmeldung des Imbisses gemäß § 14 Gewerbeordnung. Die Anmeldung muss noch vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit erfolgt sein.
- Nach der Gewerbeanmeldung folgt die steuerliche Erfassung. Dabei wird auch geklärt, ob der Imbiss als Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH geführt wird und wie er umsatzsteuerlich behandelt wird. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen grundsätzlich der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Auch viele zum Mitnehmen verkaufte Speisen unterliegen dem ermäßigten Satz. Für Getränke gilt dagegen grundsätzlich der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
- Bei einem Imbiss ist eine Anmeldung als Lebensmittelbetrieb bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung erforderlich.
- Wer gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln arbeitet, muss auch verschiedenen Hygienevorschriften genügen. Die Tätigkeit darf erstmalig nur ausgeübt werden, wenn eine Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz vorgelegt werden kann. Diese Bescheinigung darf zudem nicht älter als drei Monate sein.
- Wenn Alkohol zum Verzehr vor Ort ausgeschenkt wird, ist die Gaststättenerlaubnis zu prüfen. Ausnahmen sind im Gaststättengesetz nur für alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen vorgesehen.
- Für angebotene Speisen und Getränke müssen die Preise nach der Preisangabenverordnung in einem Preisverzeichnis angegeben werden. Sichtbar ausgestellte oder zur unmittelbaren Entnahme angebotene Produkte können auch direkt mit Preisen ausgezeichnet werden.
Daneben müssen Kunden vor dem Kauf über die in den Speisen enthaltenen kennzeichnungspflichtigen Allergene informiert werden. Bei losen Lebensmitteln kann die Information beispielsweise auf Speise- und Getränkekarten, durch einen Aushang oder elektronisch erfolgen.
Eine mündliche Auskunft ist ebenfalls möglich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, eine schriftliche oder elektronische Dokumentation vorliegt und gut sichtbar auf die Auskunftsmöglichkeit hingewiesen wird.
Räumlichkeiten, Nutzungsgenehmigung und behördliche Prüfungen
Wer einen Imbiss an einem bestimmten Standort eröffnen möchte und dafür eine Immobilie gefunden hat, sollte zuerst die rechtliche Situation prüfen. Es gilt zu klären, ob die Fläche auch tatsächlich für die geplante gastronomische Nutzung geeignet ist. Bei der Übernahme eines früheren Ladens, Kiosks oder Büros ist es nicht garantiert, dass hier automatisch auch eine Imbissküche betrieben werden kann.
Folgende Punkte sind in jedem Fall zu prüfen und können je nach Bundesland oder Kommune sowie Umbauumfang relevant sein:
- Nutzungsänderung
- Baugenehmigung
- Brandschutzauflagen
- Lüftungsvorgaben
- Nachweise zur Entwässerung
- Strom- und Wasserversorgung
- Zugang für die Abfallentsorgung
Soll etwa ein Einzelhandelsgeschäft, ein Büro oder ein Lager in einen Imbiss umgewandelt werden, kann eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung erforderlich sein. Bauliche Maßnahmen wie neue Abluftanlagen, Durchbrüche, Sanitärbereiche oder Veränderungen am Brandschutz wiederum können eine Baugenehmigung auslösen.
Zu beachten sind auch die Belastungen für andere Anwohner durch Lärm oder Gerüche. Abluftanlagen, Küchengeräte und die Gäste selbst können eine hohe Geräuschkulisse erzeugen. Das gilt auch für den Lieferverkehr oder die Nutzung der Außenfläche.
Es sollte daher auf keinen Fall ein Mietvertrag unterschrieben werden, bevor die wesentlichen Risiken eingeordnet sind. Dazu gehört eine Rücksprache mit dem Vermieter, dem Bauamt, dem Gewerbeamt und der Lebensmittelüberwachung sowie dem Ordnungsamt.
So eröffnen Sie Schritt für Schritt einen Imbiss oder ein Take-away
Vor der Eröffnung des Imbisses sollte das Konzept stehen. Erst danach geht es an die Anschaffung der benötigten Geräte und die Auswahl eines Standorts.
Schritt 1: Wählen Sie das Konzept
Zukünftige Imbissbetreiber sollten sich die folgenden vier Fragen stellen: Was möchte ich an wen zu welchem Preis und in welcher Geschwindigkeit verkaufen? Es gilt also, das Speiseangebot und die Zielgruppe festzulegen und sich für ein bestimmtes Preisniveau zu entscheiden.
Es muss aber auch das Servicemodell geklärt werden. Wer zum Beispiel ein Schnellimbiss-Konzept umsetzen möchte, muss sicherstellen können, dass er die Speisen auch ohne Verzögerungen in gleichbleibender Qualität zubereiten kann.
Eventuell lohnt es sich, die Startkarte erst einmal übersichtlich zu gestalten, um eine konsistente Zubereitung zu gewährleisten. Zudem muss das Konzept an die Räumlichkeiten, die Ausstattung, die Genehmigungen, das Personal und die Gewinnspanne angepasst werden.
Schritt 2: Den lokalen Markt recherchieren
Lokale Kenntnisse sind die Voraussetzung für den erfolgreichen Imbissbetrieb. Die Analyse sollte sich auf Laufkundschaft, Kundenfrequenz, Wettbewerber, lokale Preise und die Nachfrage nach Lieferdiensten beziehen. Zu prüfen ist auch die Lage in der Nähe von Büros, Schulen, Bahnhöfen, Ausgehvierteln und Wohnstraßen.
Zur Kundenanalyse gehört unbedingt, ob überhaupt Liefernachfrage besteht. Lieferplattformen erhöhen zwar die Reichweite des Geschäfts, die Provisionen können aber auch die Rentabilität schwächen.
Es gilt zu ermitteln, ob Marktlücken wie schnelle Mittagessen, spätabendliche Verpflegung, Familiengerichte, vegane Snacks oder Premium-Gerichte zum Mitnehmen bestehen.
Schritt 3: Den Geschäftsplan erstellen
Eine akademische Genauigkeit ist bei einem Imbiss-Businessplan nicht unbedingt gefordert. Dennoch muss er eine belastbare Berechnung bieten.
Folgende Zahlen sollten darin enthalten sein:
- Gründungskosten
- laufende Betriebskosten für den Imbiss
- Umsatzziele
- durchschnittlicher Bestellwert
- Wareneinsatz
- Personalkosten
- Verpackungskosten
- Liefergebühren
- Zahlungsgebühren
- Gewinnschwelle
In der Regel sollte hier eher konservativ geplant werden. Es muss jedoch von Anfang an erkennbar sein, dass sich Löhne, Miete, Energiekosten und die Kosten für die Zutaten und Verpackung verdienen lassen und sich auch nach Steuern genügend Spielraum bei der Liquidität ergibt.
Schritt 4: Wählen Sie die Unternehmensform
Mit der Gründung eines Einzelunternehmens sind in Deutschland nur geringe formale Hürden und Kosten verbunden. Zu berücksichtigen ist hier aber das Risiko der persönlichen Haftung.
Wer die Haftung begrenzen möchte, entscheidet sich daher für eine UG oder GmbH statt für eine GbR. Die UG und GmbH verursachen aber mehr Formalitäten, Buchhaltung und Gründungskosten.
Die Kapitalstruktur sollte vor allem dann gründlich geprüft werden, wenn eine langfristige Finanzierung oder lange laufende Mietverträge genutzt werden sollen. Das gilt auch bei hohen Umbaukosten. Wer hingegen im Nebenerwerb gründet oder nur einen kleinen Imbiss betreiben möchte, muss das Risiko aus der persönlichen Haftung nicht so stark gewichten.
Schritt 5: Das Unternehmen anmelden
Noch vor Aufnahme des Betriebs muss die Gewerbeanmeldung erfolgen und danach die steuerliche Erfassung.
Es sollte ein Geschäftskonto eröffnet und die Buchhaltung eingerichtet werden. Die Kassenprozesse müssen stehen und eventuell ist eine Anmeldung bei der Lebensmittelüberwachung und der Berufsgenossenschaft sowie weiteren relevanten Stellen erforderlich.
Im Hinblick auf die im Imbiss Beschäftigten ist auch eine gesetzliche Unfallversicherung wichtig. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ist dabei für Nahrungsmittel- und Gastgewerbebetriebe zuständig.
Schritt 6: Anforderungen an die Lebensmittelhygiene und das IfSG erfüllen
Noch bevor mit der Tätigkeit mit Lebensmitteln begonnen wird, muss die IfSG-Belehrung organisiert worden sein.
Vor der ersten Bestellung sollten auch die Reinigungspläne, Temperaturkontrollen und Lagerregeln stehen und es sollten hierüber Aufzeichnungen geführt werden. Das Personal sollte im sicheren Umgang mit Lebensmitteln und Allergenen geschult werden und die Hygieneroutinen sollten etabliert sein.
Ein Imbiss unterliegt als Lebensmittelunternehmen dem EU-Hygienerecht. Eine HACCP-orientierte Eigenkontrolle, die saubere Trennung der Arbeitsbereiche, eine dokumentierte Kühlung sowie die Schädlingsprävention und nachvollziehbare Lieferketten sind daher wichtig.
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Schritt 7: Beantragen Sie Genehmigungen für den Ausschank von Alkohol, Außenbewirtung oder mobilen Handel
Wenn im Imbiss auch Alkohol für den Verzehr vor Ort ausgeschenkt werden soll, muss die Gaststättenerlaubnis mit der zuständigen Behörde geklärt werden. Für Speisen und alkoholfreie Getränke ist in den meisten Fällen keine Konzession erforderlich, doch auch hier bestehen Anzeige-, Hygiene- und bauliche Pflichten.
Soll eine Außenbewirtung auf öffentlichen Flächen vorgenommen werden, ist dafür zumeist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Standplatzverträge, Veranstalterfreigaben und die Reisegewerbekarte können als weitere Anforderungen bei Foodtrucks, Marktständen oder wechselnden Standorten hinzukommen.
Schritt 8: Einrichtung der Küche und der Theke
Der Einkauf der Einrichtung sollte sich nach der Menüplanung und dem allgemeinen Konzept des Imbisses richten. Zumeist sind verschiedene Geräte für das Kochen, Kühlen, Vorbereiten, Reinigen und Verpacken notwendig. Für den Anfang ist es dabei eine gute Idee, Geräte zu priorisieren, die das Kernangebot der Speisekarte unterstützen.
Bei der Gestaltung des Raums sollten Aspekte wie die Hygiene, Arbeitsgeschwindigkeit und sichere Bewegungsfreiheit für das Personal berücksichtigt werden. Und bevor die Kochgeräte sinnvoll installiert werden können, sollten die Ablufttechnik und die Fettentsorgung stehen.
Schritt 9: Erstellung der Speisekarte und Aufbau des Lieferanten-Netzwerks
Vor der Eröffnung sollten die Rezepte, Portionsgrößen und Zubereitungszeiten gründlich getestet werden. Jede Position sollte mit Zutatenkosten, Arbeitsaufwand, Verpackungskosten und Plattformgebühren kalkuliert werden.
Außerdem ist sicherzustellen, dass die Lieferanten auch wirklich zuverlässig und preislich stabil liefern können. Hier lohnt es sich, Regeln für den Lagerumschlag oder für Mindestbestände festzulegen, damit ein kontinuierlicher Betrieb gewährleistet ist und keine Bestellungen abgelehnt werden müssen.
Schritt 10: Zahlungsverkehr, Kassensystem und Bestellabwicklung einrichten
Im Zahlungsverkehr kommt es heute vor allem auf einen Mix an Optionen an. Dazu gehört die Akzeptanz von Kartenzahlungen, kontaktlosen Zahlungen, Online-Zahlungen und Zahlungen über Liefer-Apps. Für Take-away und Vorbestellungen können Zahlungslinks, QR-Code-Zahlungen und digitale Belege hilfreich sein.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Verbindung zur Buchhaltung. Anhand der Kassendaten lassen sich Umsätze, Rückerstattungen, Stoßzeiten, Bestseller und schwache Produkte erkennen. Diese Erkenntnisse helfen dabei, den Einkauf, die Personalplanung im Imbiss, Preisänderungen und die Liquidität zu steuern.
myPOS bietet hier für Gastronomiebetriebe passende tragbare Kartenlesegeräte, Online-Zahlungen, Zahlungslinks und wichtige Geschäftskonto-Funktionen an. Wenn die Kartenzahlungsgeräte für Imbisse passend eingebunden sind, helfen sie dabei, Warteschlangen zu verkürzen und Zahlungsdaten für Berichte nutzbarer zu machen.
Schritt 11: Personal einstellen und schulen
Das Personal muss in allen wichtigen Bereichen wie Hygiene, Allergene, Bestellgenauigkeit, Zahlungsabwicklung und Abschlussroutinen geschult werden. Die Mitarbeiter müssen in der Lage sein, Bestellungen korrekt zu verpacken, Allergene verständlich zu kommunizieren und Rückerstattungen professionell abzuwickeln.
Alle wichtigen Abläufe sollten schriftlich festgehalten und für den täglichen Gebrauch einfach genug gehalten werden. Grundsätzlich sind kurze Checklisten im Alltag besser als langwierige Handbücher.
Bereits vor dem Start sollte klar festgelegt werden, welche Aufgaben zu Stoßzeiten anfallen. Zudem sollte das Personal im professionellen Umgang mit Beschwerden geschult werden.
Schritt 12: Lokale Eröffnung
Der Start des Imbisses muss nicht perfekt sein. Eine Soft-Eröffnung ist häufig sogar sinnvoller, um die Speisekarte, den Zeitplan und die Arbeitsabläufe bei reduzierter Auslastung erst einmal zu testen.
Wichtig ist die Erstellung eines Unternehmensprofils für Google und lokale Serviceseiten, damit die Kunden das Lokal online finden können. Die Bewerbung sollte über soziale Medien, lokale Angebote und Lieferverzeichnisse stattfinden. Hier kommt es darauf an, durch eine gleichbleibende Qualität der Speisen, einen schnellen Service und ein klares Preis-Leistungs-Verhältnis bald einen Kundenstamm aufzubauen.
Wie viel kostet die Eröffnung eines Imbisses?
Die Kosten hängen stark vom Standort, vom Zustand der Fläche und vom Konzept ab.
Ein kleiner Imbiss in einer bereits gastronomisch genutzten Fläche kann mit rund 30.000 bis 50.000 Euro starten.
Für einen typischen festen Standort mit Umbau, Küchentechnik und Liquiditätsreserve sind eher 80.000 bis 110.000 Euro einzuplanen. Bei einer vollständigen Umnutzung oder einer aufwendigen Lüftungsanlage kann der Kapitalbedarf 150.000 Euro oder mehr erreichen.
Für ein stationäres Imbisslokal nennen aktuelle Branchenwerte einmalige Eröffnungskosten von etwa 27.000 Euro im einfachen Fall, rund 64.000 Euro für ein mittleres Konzept und bis zu 129.000 Euro bei hohem Ausbaubedarf. Eine bestehende Imbissküche kann die Investition deutlich senken.
Typische Kosten bis zur Eröffnung
Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte für einen kleinen stationären Imbiss. Die tatsächlichen Kosten hängen von Fläche, Region, Technik und Zustand des Objekts ab.
| Kostenblock | Einfacher Start | Typisches Konzept | Hoher Ausbaubedarf |
| Kaution und erste Miete | 2.000 € | 4.500 € | 9.000 € |
| Umbau und Renovierung | 8.000 € | 20.000 € | 45.000 € |
| Lüftung und Fettabscheider | 3.500 € | 8.000 € | 14.000 € |
| Küchentechnik | 5.000 € | 11.000 € | 20.000 € |
| Theke und Einrichtung | 2.000 € | 5.000 € | 10.000 € |
| Kassensystem und Technik | 1.500 € | 3.000 € | 5.000 € |
| Genehmigungen und Prüfungen | 400 € | 900 € | 2.000 € |
| Erstbestand an Waren- und Verpackungen | 1.500 € | 3.000 € | 5.000 € |
| Eröffnungsmarketing | 500 € | 2.000 € | 5.000 € |
| Reserve für ungeplante Ausgaben | 3.000 € | 6.900 € | 14.000 € |
| Gesamte Eröffnungskosten | ca. 27.000 € | ca. 64.000 € | ca. 129.000 € |
Die teuersten Positionen sind meist nicht die sichtbaren Einrichtungsgegenstände. Lüftung, Elektroarbeiten, Wasseranschlüsse und Fettabscheider können das Budget schnell erhöhen. Eine professionelle Lüftungsanlage allein kann etwa 4.000 bis 12.000 Euro kosten. Für die Küchenausstattung eines Burger-, Döner- oder Currywurst-Imbisses sind häufig 5.000 bis 15.000 Euro nötig.
Bei einem Foodtruck verschiebt sich die Kostenstruktur. Ein gebrauchtes und bereits ausgebautes Fahrzeug kann rund 20.000 bis 60.000 Euro kosten. Ein individueller Neuausbau kann 60.000 bis 120.000 Euro oder mehr erreichen. Hinzu kommen Küchentechnik, Fahrzeugtechnik, Zulassung, Branding und Genehmigungen.
Je nach Betriebsform kann außerdem eine Reisegewerbekarte erforderlich sein. Die IHK nennt dafür je nach Gemeinde etwa 150 bis 500 Euro.
Wie hoch sind die laufenden Kosten?
Eine pauschale Monatszahl ist nur begrenzt aussagekräftig. Miete und Personal unterscheiden sich zu stark. Eine konkrete Modellrechnung zeigt besser, welcher Kapitalbedarf entstehen kann.
Beispiel: Kleiner Imbiss mit zwei Beschäftigten
| Monatlicher Kostenblock | Planwert |
| Miete und Nebenkosten | 2.000 € |
| Personal einschließlich Arbeitgeberkosten | 5.500 € |
| Energie | 800 € |
| Versicherungen, Buchhaltung und Software | 600 € |
| Reinigung, Reparaturen und Marketing | 800 € |
| Kalkulatorischer Unternehmerlohn | 2.500 € |
| Monatliche Fixkosten | 12.200 € |
Der Personalwert ist nur eine Planannahme. Seit Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Zwei Vollzeitkräfte mit jeweils 160 Stunden verursachen damit bereits 4.448 Euro Bruttolohn pro Monat. Arbeitgeberbeiträge, Zuschläge, Urlaub und Krankheitsausfälle kommen hinzu.
Als grobe Orientierung verwendete der DEHOGA in einer Kostenrechnung Anteile von etwa 35 Prozent für Personal, 28 Prozent für den Wareneinsatz, 8 bis 12 Prozent für Miete oder Pacht und 5 bis 7 Prozent für Energie, jeweils bezogen auf den Nettoumsatz. Ein einzelner Imbiss kann deutlich davon abweichen.
Wie viele Bestellungen braucht der Imbiss?
Für die Gewinnschwelle zählt nicht der gesamte Verkaufspreis. Entscheidend ist der Betrag, der nach den variablen Kosten übrig bleibt.
Beispiel pro Bestellung:
| Position | Betrag |
| Durchschnittlicher Nettoverkauf | 13,00 € |
| Wareneinsatz, angenommen 30 % | -3,90 € |
| Verpackung und Zahlungsgebühren | -0,60 € |
| Deckungsbeitrag pro Bestellung | 8,50 € |
Bei monatlichen Fixkosten von 12.200 Euro ergibt sich:
12.200 Euro ÷ 8,50 Euro = rund 1.435 Bestellungen pro Monat
Bei 26 Öffnungstagen sind das rund:
55 Bestellungen pro Tag
Erst oberhalb dieser Menge erwirtschaftet der Imbiss in diesem Beispiel einen operativen Überschuss.
Was Lieferplattformen verändern
Nehmen wir an, dass bei einer Lieferbestellung weitere 3 Euro pro Bestellung anfallen. Der Deckungsbeitrag sinkt dann von 8,50 Euro auf 5,50 Euro.
12.200 Euro ÷ 5,50 Euro = rund 2.218 Bestellungen pro Monat
Bei 26 Öffnungstagen wären damit etwa 85 Bestellungen pro Tag nötig. Das Beispiel zeigt, warum ein höherer Lieferumsatz nicht automatisch zu einem höheren Gewinn führt.
Wie viel Kapital sollte insgesamt vorhanden sein?
Zu den Eröffnungskosten kommt zusätzlich eine Liquiditätsreserve hinzu. Drei Monatsbudgets gelten als sinnvoller Ausgangspunkt für die Startphase.
Im mittleren Beispiel ergibt sich:
- Eröffnungskosten: 64.000 Euro
- Drei Monate laufende Kosten: 36.600 Euro
- Gesamter Kapitalbedarf: rund 100.600 Euro
Diese Zahl ist aussagekräftiger als eine reine Einkaufsliste. Sie berücksichtigt nicht nur Küche, Umbau und Genehmigungen. Sie zeigt auch, wie lange der Betrieb schwächere Anfangsmonate überstehen kann.
Vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags sollte die Planung deshalb mindestens drei Ergebnisse liefern: den gesamten Kapitalbedarf, den Deckungsbeitrag pro Bestellung und die erforderliche Zahl der Bestellungen pro Öffnungstag.
Lebensmittelhygiene, Sicherheit und Kundenvertrauen
In einem Imbiss gehört eine sichtbare Sauberkeit zu den vertrauensbildenden Faktoren. Es ist daher wichtig, Themen wie Reinigungsabläufe, Temperaturkontrollen, Lagerumschlag, Schädlingsbekämpfung und Rückverfolgbarkeit der Lieferanten höchste Priorität einzuräumen. Das Personal sollte im Umgang mit Lebensmitteln und in der sicheren Nutzung von Geräten geschult werden.
Allergeninformationen müssen den Kunden noch vor dem Kauf zugänglich sein. Die häufigsten Allergene müssen auf Speisekarten, Thekenschildern und digitalen Bestellseiten angegeben werden. Bei losen Speisen darf alternativ auch hinreichend unterrichtetes Personal mündlich Auskunft geben, sofern eine schriftliche oder elektronische Dokumentation vorliegt und gut sichtbar auf diese Möglichkeit hingewiesen wird.
Die Sauberkeit ist in einem offenen Imbiss so wichtig, weil die Kunden hier die Arbeitsflächen, die Verpackungen und das Personalverhalten direkt sehen können. Um hier hohe Standards zu gewährleisten, sollten Inspektionskontrollen und tägliche Kontrollen systematisch durchgeführt werden.
Personal, Service und Arbeitsabläufe zu Stoßzeiten
Ein Imbiss erzielt einen Großteil seines Umsatzes vor allem während der Stoßzeiten. Diese liegen zwischen 12 und 14 Uhr oder spät am Abend. Hier entscheidet es sich, ob der Betrieb wirklich wirtschaftlich arbeiten kann. Eine erfolgreiche Personalplanung stellt sicher, dass die Mitarbeiter für ihre Aufgaben während dieser Stoßzeiten optimal vorbereitet sind.
Aufgaben wie Vorbereitung, Grill, Ausgabe, Verpackung, Kasse und Lieferübergabe sowie die Reinigung sind vorab klar zuzuweisen. Das bedeutet auch, dass für jede Rolle das passende Personal zur Verfügung stehen muss.
Damit die Theke nicht blockiert wird, müssen Bestellungen und Bezahlungen zügig abgewickelt werden. Das Team sollte auch mit Beschwerden souverän umgehen können und entsprechend geschult sein, damit es hier nicht zu schlechten Bewertungen kommt.
Weiterhin sollten die Mitarbeiter in Fragen bezüglich der Hygiene und Allergene geschult sein. Und sie sollten verstehen, dass ein guter Service für einen Imbiss ein echter Renditefaktor ist. Wer freundlich und schnell arbeitet, verbessert seine lokale Reputation.
Wachstumschancen
Sinnvolle Optionen für mehr Wachstum bestehen bei einem Imbiss durch Catering, Mittagsangebote für Büros, Veranstaltungsstände, Firmenpartnerschaften, direkte Online-Bestellungen, erweiterte Lieferzonen, Wochenangebote oder einen zweiten Standort.
Ein zweiter Standort sollte jedoch erst in Betracht gezogen werden, wenn der erste Standort mit seinen Personal-, Lieferanten- und Berichtsstrukturen bereits stabil läuft. Eventuell lohnt es sich auch, Partnerschaften mit lokalen Unternehmen und Veranstaltern aufzubauen.
Bevor expandiert wird, sollten grundsätzlich alle Bewertungen, Verkaufsdaten und Wiederholungsbestellungen als Entscheidungsgrundlage genutzt werden. Das Wachstum sollte sich dabei auf eine profitable Nachfrage und nicht nur auf ein höheres Auftragsvolumen konzentrieren.
Häufige Fehler bei der Eröffnung eines Imbisses
Folgende Fehler sollte jeder Betreiber eines Imbisses vermeiden, um den Erfolg des Geschäfts nicht zu gefährden:
- Mietvertrag unterzeichnen, noch bevor die Eignung der Räumlichkeiten und die örtlichen Genehmigungen geprüft wurden.
- Kosten für Einrichtung, Energie, Verpackung und Lieferplattformen unterschätzen.
- Start mit einer Speisekarte, die zu umfangreich ist oder zu lange Zubereitungszeiten erfordert.
- Hygieneprotokolle, Allergene, Abfallmanagement oder Kundenbeschwerden vernachlässigen.
- Ausschließlich Liefer-Apps nutzen, anstatt eine direkte lokale Kundschaft aufzubauen.
- Expandieren, bevor der erste Standort stabile Gewinne und Stammkunden vorweisen kann.
Wer auf diese Punkte achtet, vermeidet in der Anfangsphase unnötige Verluste.
Fazit
Die Eröffnung eines Imbisses oder Take-aways ist kein kleines Nebenprojekt, sondern ein Zusammenspiel aus Konzept, Standort, Angebot und wirtschaftlicher Planung. Eine gute Idee allein reicht nicht aus. Sie muss sich im Alltag umsetzen lassen und auch bei schwankender Nachfrage finanziell tragen.
Wer Kosten, Abläufe und Verkaufszahlen realistisch einschätzt, schafft eine stabile Grundlage für den Betrieb. Am Ende entscheidet nicht die Größe des Angebots, sondern wie gut dieses zum Standort, zur Zielgruppe und zu den verfügbaren Mitteln passt.
Ein klar geführter Imbiss kann sich so Schritt für Schritt zu einem verlässlichen und dauerhaft rentablen Geschäft entwickeln.
Häufige Fragen
Wann benötigt ein Imbiss eine Gaststättenerlaubnis?
Die Gaststättenerlaubnis spielt in der Regel eine Rolle, sobald alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort ausgeschenkt werden. Das Gaststättenrecht sieht aber Ausnahmen vor bei zubereiteten Speisen und alkoholfreien Getränken. Auch wenn eine Gaststättenerlaubnis nicht erforderlich sein sollte, bleiben die Gewerbeanmeldung, Hygienefragen, die Lebensmittelüberwachung und lokale Vorgaben relevant. Hierfür sind das Gewerbeamt oder das Ordnungsamt zuständig.
Wie viel kostet die Eröffnung eines kleinen Imbisses in Deutschland?
Einen kleinen Imbiss kann man in Deutschland bereits mit einigen zehntausend Euro starten. Das hängt von Faktoren wie dem Zustand der Räume, der Technik oder der Ausstattung ab. Foodtrucks oder stark umzubauende Räume können deutlich teurer werden. Bei der finanziellen Planung sollte strikt zwischen einmaligen Startkosten und laufenden Monatskosten getrennt werden. Es ist empfehlenswert, einen zusätzlichen Liquiditätspuffer einzuplanen, der für drei bis sechs Monate reicht.
Wann ist eine Belehrung und Bescheinigung nach § 43 IfSG erforderlich?
Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist erforderlich, bevor Personen erstmalig und gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten oder dabei beschäftigt werden sollen. Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein. Danach müssen sich die Arbeitgeber um die Folgebelehrung und Dokumentation im Betrieb kümmern und diese entsprechend organisieren.
Wann ist für Sitzplätze im Freien eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich?
Wer Tische, Stühle, Schirme oder Werbetafeln auf einer öffentlichen Fläche aufstellt oder auf dieser eine Warteschlangenführung vornimmt, benötigt dafür zumeist eine Sondernutzungserlaubnis seiner Kommune. Auf privatem Grund gelten hingegen andere Regeln; doch auch hier können Baurecht, Lärmschutz oder Brandschutz als zu prüfende Punkte relevant sein. Es ist daher oft besser, noch vor Anschaffung von Außenmöbeln beim Ordnungsamt oder Straßenbaulastträger nachzufragen.
Welche Pflichten gelten nach dem Verpackungsgesetz für Speisen und Getränke zum Mitnehmen?
Imbissbetriebe müssen sich grundsätzlich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Für Serviceverpackungen können zusätzlich eine Systembeteiligung und Mengenmeldungen erforderlich sein; bei bereits vorbeteiligten Verpackungen übernimmt dies gegebenenfalls der Lieferant.
Viele Betriebe müssen außerdem eine Mehrwegalternative für Speisen in Einwegkunststoffverpackungen und Getränke in Einwegbechern anbieten und gut sichtbar darauf hinweisen. Kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche können stattdessen mitgebrachte geeignete Behälter der Kunden befüllen.
Wann benötigt ein Imbiss eine TSE-konforme Registrierkasse?
Eine allgemeine Pflicht für die Verwendung einer elektronischen Registrierkasse existiert in Deutschland erst einmal nicht. Setzt der Betrieb jedoch ein elektronisches Kassensystem für steuerlich aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle ein, sind die folgenden Anforderungen zu berücksichtigen bzw. können relevant werden: § 146a AO, Kassensicherungsverordnung, TSE, Belegausgabe und Meldepflicht. Zu beachten ist auch, dass die elektronische Kassenmeldung in Deutschland seit 2025 über ELSTER beziehungsweise ERiC läuft.
Welche Versicherungen sollte ein deutscher Imbiss abschließen?
Für einen deutschen Imbiss sind verschiedene Arten von Versicherungen wichtig. Dazu gehören typischerweise die Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechung, ein Rechtsschutz und gegebenenfalls eine Elektronik-, Glas- oder Transportversicherung. Wer Personal beschäftigt, muss mit seinem Betrieb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Für Betriebe des Nahrungsmittel- und Gastgewerbes ist in der Regel die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zuständig. Beschäftigte, darunter auch Aushilfen und Auszubildende, sind kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten versichert.
Welche Aufzeichnungen müssen Inhaber gemäß den GoBD-Vorschriften führen?
Es ist wichtig, dass steuerlich relevante Unterlagen in Deutschland vollständig, nachvollziehbar und unveränderbar geführt werden. Das berührt die Kassenberichte und Tagesabschlüsse sowie Zahlungsberichte und Rechnungen. Auch Stornos, Rückerstattungen, Wareneinkäufe, Umsatzsteuerdaten und die Verfahrensdokumentation sind zu berücksichtigen, ebenso wie digitale Exporte.


