Wie meldet man ein Gewerbe an in Deutschland – Informationen und Tipps
Veröffentlicht am: 27.10.2025
Letzte Aktualisierung: 27.10.2025
Jeder kann in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Das ist auch in der Gewerbeordnung (GewO) so festgelegt. Damit Sie rechtlich abgesichert sind, muss das Gewerbe offiziell in Deutschland angemeldet werden.
Doch wie meldet man ein Gewerbe an? Die meisten Gründer sind sich unsicher, welche Schritte genau nötig sind. Auch wissen sie nicht, welche Unterlagen dafür genau gebraucht werden.
Die Anmeldung, auch Gewerbeanzeige oder Gewerbeschein genannt, ist Pflicht. Wenn ein Gewerbe nicht angemeldet wird, drohen Bußgelder. Auch mit steuerlichen Problemen müssen Sie rechnen. Mit einer guten Vorbereitung können Sie sich Zeit, Geld und Nerven sparen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie ein Deutschland ein Gewerbe richtig anmelden.
INHALTSVERZEICHNIS
- Warum ist es so wichtig, in Deutschland ein Gewerbe anzumelden?
- Welche Rechtsform sollte Ihr Unternehmen haben?
- So registrieren Sie Schritt für Schritt ein Unternehmen in Deutschland
- Laufende Pflichten und Compliance
- Typische Kosten der Gewerbeanmeldung und Zusatzkosten
- Abmeldung oder Ummeldung des Gewerbes
Warum ist es so wichtig, in Deutschland ein Gewerbe anzumelden?
Mit der Anmeldung eines Gewerbes, machen Sie den ersten Schritt in Ihre Selbstständigkeit. So zeigen Sie den Behörden, dass Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten.
Es darf in Deutschland kein Unternehmen ohne eine Anmeldung geführt werden. Die Anmeldung ist Pflicht, damit alles rechtlich korrekt abläuft. Sie dient gleichzeitig auch als Grundlage für die steuerliche Erfassung sowie für die Versicherung. Wichtig ist, die Anforderungen früh genug zu kennen. So können mögliche Fehler vermieden werden.
Wichtiger Hinweis zu Freiberuflern: Gilt Ihre Tätigkeit als freier Beruf, dann müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Dazu zählen zum Beispiel Ärzte, Künstler oder wissenschaftliche Berater. Die genaue Abgrenzung ist wichtig und wird oft unterschiedlich bewertet.
Wie der Gründungsprozess genau abläuft und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie jetzt.
Welche Rechtsform sollte Ihr Unternehmen haben?
Es gibt unterschiedliche Arten von Rechtsformen. Bevor Sie das Unternehmen anmelden, sollten Sie sich gut überlegen, wie Sie operieren möchten. Die Rechtsform hat Auswirkungen auf Haftung, Buchführung, Steuern und Registrierung.
Mögliche Rechtsformen sind zum Beispiel:
- Einzelunternehmen (natürliche Person)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG) / Kommanditgesellschaft (KG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) / Unternehmergesellschaft (UG)
- andere Kapitalgesellschaften
Jede Rechtsform hat andere Anforderungen. Ein sehr wichtiger Punkt hier ist zum Beispiel auch der Eintrag ins Handelsregister oder das Mindestkapital bei Kapitalgesellschaften.
So registrieren Sie Schritt für Schritt ein Unternehmen in Deutschland
Die Gründung eines Unternehmens in Deutschland erfordert einige formale Schritte. Mit der richtigen Vorbereitung ist der Prozess sehr einfach. Im Folgenden erfahren Sie, welche Schritte Sie nacheinander erledigen müssen, um Ihr Unternehmen erfolgreich zu registrieren.
Wählen Sie einen Firmennamen und prüfen Sie die Verfügbarkeit
Der Name eines jeden Unternehmens muss bestimmte Regeln erfüllen. Er darf nicht gegen Gesetze oder faire Wettbewerbsregeln verstoßen.
Achten Sie darauf, dass Ihr Firmenname einzigartig ist und nicht mit anderen verwechselt werden kann. Bei einer GmbH oder UG ist ein entsprechender Zusatz Pflicht.
Bei Personengesellschaften steht meist der Name einer beteiligten Person im Firmennamen.
Prüfung der Verfügbarkeit
Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Firmenname noch frei ist. Das können Sie im Handelsregister tun, wenn Sie eine GmbH oder UG gründen.
Wenn Sie Markenschutz wünschen, schauen Sie zusätzlich im Markenregister oder beim Deutschen Patent- und Markenamt nach.
Manche Gemeinden haben außerdem eigene Namensvorgaben. So vermeiden Sie, dass Ihr Name schon vergeben ist oder gegen Markenrechte verstößt.
Erstellen Sie die Gründungsdokumente mit einem Notar (bei Kapitalgesellschaften)
Wenn Sie eine UG oder GmbH gründen möchten, ist der Besuch bei einem Notar sozusagen Pflicht.
Dort muss der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung offiziell beurkundet werden. Bei diesen Unterlagen handelt es sich um die rechtliche Grundlage, was Ihr Unternehmen betrifft. Beim Notar wird geprüft, ob alle Angaben stimmen. Erst nach diesem Besuch können Sie Ihr Unternehmen beim Handelsregister oder beim Gewerbeamt anmelden.
Zu den wichtigsten Dokumenten gehören:
- Satzung mit Angaben zu Gesellschaftern, Geschäftsführung, Sitz und Kapital
- Bestellung des Geschäftsführers
- Zustimmungserklärungen der Gesellschafter (falls nötig)
- besondere Regelungen, zum Beispiel zu Stimmrechten
Expertentipp: Achten Sie darauf, dass die Satzung möglichst klar formuliert ist. Unklare oder fehlende Regelungen führen später oft zu Missverständnissen. Vor allem dann, wenn es um Entscheidungen über Gewinne, Stimmrechte oder Vertretungsbefugnisse geht.
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Legen Sie das Stamm- oder Gesellschaftskapital auf ein Geschäftskonto ein
Bevor das Unternehmen ins Handelsregister kommt, muss das Kapital eingezahlt werden. Das gilt vor allem für GmbH oder UG. Ohne den Nachweis über das eingezahlte Kapital wird die Eintragung nicht durchgeführt.
Richten Sie am besten frühzeitig ein Geschäftskonto ein. So ist alles bereit, wenn es dann auch losgeht. Am besten bietet sich ein Konto an, das Kartenzahlung unterstützt.
Auch POS-Systeme oder myPOS-Lösungen sollten funktionieren. myPOS ist eine All-in-One-Geschäftslösung. Mit dieser können Sie nicht nur Zahlungen im Geschäft oder online annehmen können. Sie erhalten außerdem ein kostenloses Geschäftskonto (Merchant Account).
Über dieses können Sie Ihre Einnahmen verwalten und Geschäftsausgaben einfach bezahlen. So können Sie mit Ihrem Unternehmen direkt starten.
Registrierung im Handelsregister (Falls erforderlich)
Es gibt Rechtsformen, die ins Handelsregister eingetragen werden müssen. In diesem Fall müssen Sie die notariellen Gründungsunterlagen beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Das Registergericht prüft die Unterlagen. Anschließend wird der Eintrag veröffentlicht. Meist kann man ihn online einsehen.
Einzelunternehmer und Personengesellschaften müssen nur eintragen, wenn sie einen kaufmännischen Betrieb führen. Kapitalgesellschaften sind immer eintragungspflichtig.
Fehlt ein erforderlicher Eintrag, kann das Amtsgericht ein Zwangsgeld verhängen. Es ist daher wichtig, die Registrierung rechtzeitig vorzunehmen. So starten Sie ohne Probleme in Ihr Geschäft.
Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt anmelden
Bei der Anmeldung Ihres Gewerbes machen Sie den ersten Schritt, um offiziell als Unternehmen durchzustarten. Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst nach dieser Anmeldung aufnehmen. Der Prozess ist jedoch unkompliziert. Jedoch lohnt sich eine gute Vorbereitung.
So funktioniert die Anmeldung
Zuerst müssen Sie herausfinden, welches Amt für Sie verantwortlich ist. Dies hängt vom Standort des Unternehmens ab.
Anschließend müssen Sie das Formular ausfüllen. Es gibt auch Städte und Gemeinden, die digitale Anträge zur Verfügung stellen. Das bedeutet, Sie müssen hier nicht persönlich erscheinen.
Danach müssen alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Auch müssen Sie die nötige Gebühr bezahlen.
Nach der Prüfung erhalten Sie dann den Gewerbeschein. Dies ist Ihre offizielle Bestätigung.
Digitale / Online-Anmeldung
In vielen Regionen ist die Gewerbeanmeldung mittlerweile auch online möglich. Städte wie Berlin, München oder Hamburg bieten diesen Service vollständig digital an. In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ist das Online-Verfahren bereits gut etabliert.
In kleineren Gemeinden oder ländlichen Regionen, zum Beispiel in Teilen von Bayern oder Sachsen-Anhalt, ist eine persönliche Anmeldung beim Gewerbeamt jedoch oft noch erforderlich.
Tipp: Prüfen Sie vorab auf der Website Ihrer Gemeinde oder Ihres Bundeslandes, ob dieser Service bereits angeboten wird. Das spart Ihnen Zeit und Wege.
Worauf Sie achten sollten
Das Gewerbe müssen Sie unbedingt vor das Ausüben Ihrer Tätigkeit anmelden. Wenn nicht, drohen Strafen.
Der Antrag wird meist automatisch weitergeleitet. Er geht ans Finanzamt, die IHK oder HWK, die Berufsgenossenschaft und manchmal ans Registergericht. So müssen Sie sich nicht selbst darum kümmern.Die IHK (Industrie- und Handelskammer) ist für Unternehmen aus Handel, Industrie und Dienstleistungen zuständig. Die HWK (Handwerkskammer) betreut Betriebe aus dem Handwerk und unterstützt bei Ausbildung, Beratung und Rechtsfragen.
Bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten, wie Gastronomie, Handwerk oder Maklertätigkeiten, sind extra Genehmigungen nötig. Auch Nachweise Ihrer Fachkunde müssen Sie vorlegen.
Denken Sie daran, dass Sie alles frühzeitig planen, damit sich der Start nicht verzögert.
Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten
In der Regel werden diese Unterlagen benötigt:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei Nicht-EU-Ausländern zusätzlich Aufenthaltstitel)
- das ausgefüllte Anmeldeformular
- gegebenenfalls Vollmacht, wenn Sie jemanden beauftragen
- bei juristischen Personen: Gesellschaftsvertrag, Registerauszug, Vertreternachweise
- bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Nachweise über Genehmigungen oder Qualifikationen
Tipp: Alle Unterlagen sollten griffbereit vorbereitet sein. Prüfen Sie zudem, ob in Ihrer Stadt zusätzliche Anforderungen gelten.
Anmeldung beim Finanzamt & Beantragung der Steuernummer / USt-ID
Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Amt in der Regel automatisch das Finanzamt über Ihr Unternehmen. Anschließend werden Sie Post vom Finanzamt bekommen. Sie werden darin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vorfinden.
Sie müssen darin all Ihre Daten eintragen. Auch muss angegeben werden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten. Unnötige Umsatzsteuer auf Rechnungen kann so vermieden werden.
Das Finanzamt vergibt anschließend Ihre Steuernummer. Bei Bedarf erhalten Sie zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Außerdem informiert das Finanzamt, ob Sie Gewerbesteuer zahlen müssen. Das hängt vom Gewinn ab. So haben Sie gleich alle wichtigen Steuerinformationen beisammen.
Geschäftshaftpflicht, Versicherungen & branchenspezifische Anforderungen
Parallel zur steuerlichen Registrierung ist es wichtig, dass Versicherungen und branchenspezifische Anforderungen genau geprüft werden:
- Berufsgenossenschaft: Nach der Gewerbeanmeldung nimmt meist automatisch die zuständige Berufsgenossenschaft Kontakt mit Ihnen auf. Sie kümmert sich um die Pflichtversicherung für Arbeitsunfälle Ihrer Mitarbeiter.
- Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, Produkthaftpflicht etc., je nach Branche
- Erlaubnispflichtige Tätigkeiten benötigen zusätzliche Genehmigungen (z. B. Gaststättenkonzession, Baurecht, Umweltvorschriften)
- Eintragung in die Handwerksrolle, falls Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben (Meisterpflicht etc.)
So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen von Anfang an rechtlich korrekt aufgestellt ist. Das spart Zeit und schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen.
Ein Geschäftskonto für den laufenden Betrieb eröffnen
Ein Geschäftskonto sollte ebenfalls frühzeitig eingerichtet werden. Dieses sollte vom Privatkonto getrennt sein. Einnahmen und Ausgaben sollten sauber getrennt werden. Vor allem bei Kapitalgesellschaften oder wenn Sie eine Kartenzahlung anbieten ist dies ein wichtiger Punkt.
Dieses Konto dient als Empfängerkonto für Kundenzahlungen. Ebenfalls sollte es für die Betriebsausgaben verwendet werden. So haben Sie immer alles bestens im Blick.
Kartenzahlungen einfach integrieren
Auch die Integration von Kartenzahlungen sollten Sie früh berücksichtigen. Ein Geschäftskonto mit POS-Funktion ist dabei sehr hilfreich.
myPOS ist eine praktische All-in-one-Lösung. Sie ermöglicht Zahlungen vor Ort oder online. Außerdem bietet sie ein kostenloses Händlerkonto. So behalten Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben im Blick. Das spart später viel Zeit und Aufwand bei der Buchhaltung.
Laufende Pflichten und Compliance
Nach der Gründung beginnt der Geschäftsalltag. Darin viele unterschiedliche Aufgaben:
- Steuern & Finanzen: Steuererklärungen abgeben, Jahresabschluss erstellen, Belege aufbewahren.
- Beiträge: IHK- oder HWK-Beiträge zahlen. Gründer erhalten oft Rabatte.
- Mitarbeiter: Sozialversicherung anmelden und Lohnabrechnung durchführen.
- Änderungen: Bei Umzug, Namensänderung oder Geschäftsaufgabe immer um- oder abmelden.
Tipp: Ein fester Plan hilft, Fristen einzuhalten und Stress zu vermeiden.
Typische Kosten der Gewerbeanmeldung und Zusatzkosten
Je nach Gemeinde und Bundesland können Gebühren stark variieren.
Damit können Sie jedoch ungefähr rechnen:
- Gebühr für Gewerbeanmeldung / Gewerbeschein: 10 € bis 65 € (häufig ~ 20–30 €)
- Führungszeugnis, Auszug Gewerbezentralregister: jeweils ~ 13 €
- Handwerks-Gewerbekarte (sofern erforderlich): 80 € bis 250 € oder mehr
- Handelsregistereintrag: oft zwischen 150 € und 400 €, je Größe und Aufwand
- Aufwand Notar (bei Kapitalgesellschaft): je Komplexität variierend
- Genehmigungen, Konzessionen: je nach Branche (z. B. Gaststätten: bis mehrere hundert Euro)
- IHK/HWK-Beiträge, Kammerbeiträge (jährlich)
Die Anmeldung selbst kostet meistens weniger als 300 Euro. Es kann teurer werden, wenn besondere Genehmigungen nötig sind. Es empfiehlt sich, wenn Sie sich darüber vorzeitig informieren.
Abmeldung oder Ummeldung des Gewerbes
Unternehmen können sich mit der Zeit verändern. Es kann sein, dass Sie umziehen oder den Namen ändern. Auch das Geschäftsmodell wird mit der Zeit oft von Unternehmen verändert.
In solch einem Fall muss das Gewerbe angepasst werden. Meistens ist der Prozess dabei unkompliziert und schnell erledigt. Wichtig ist nur, dass Sie alle Änderungen rechtzeitig melden. So vermeiden Sie spätere Probleme oder Bußgelder.
Gewerbe ummelden
Wenn sich etwas Grundlegendes ändert, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Das gilt zum Beispiel bei einem neuen Standort oder einer Namensänderung. Auch wenn sich der Unternehmenszweck oder die Rechtsform ändert, ist eine Ummeldung nötig.
Die Gebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich. In vielen Fällen kosten sie nur wenige Euro. Fragen Sie vorher bei Ihrer Gemeinde einfach nach. So wissen Sie, was alles auf Sie zukommt.
Gewerbe abmelden
Haben Sie vor, dass Sie Ihr Gewerbe schließen, müssen Sie es abmelden. Auch das wird alles beim zuständigen Gewerbeamt erledigt.
Die Abmeldung ist sehr wichtig, damit weitere Kosten und Pflichten vermieden werden. Sie gilt als offizielles Ende Ihres Unternehmens. Auch hier sind die Gebühren meist gering.
Nach der Abmeldung werden Finanzamt und andere Behörden automatisch informiert.
Fragen & Antworten
Was brauche ich, um ein Gewerbe anzumelden?
Man braucht für die Gewerbeanmeldung nur wenige Unterlagen. Wichtig ist ein gültiger Ausweis. In manchen Fällen müssen Sie auch Nachweise wie ein Führungszeugnis oder eine Genehmigung vorlegen. Bei einer Firma oder GmbH ist außerdem der Gesellschaftsvertrag oder ein Registerauszug nötig.
Wie viel Umsatz darf man ohne Gewerbe machen?
Es gibt keine spezifische Umsatzgrenze. Sobald Sie regelmäßig und mit Gewinnabsicht arbeiten, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Das gilt auch, wenn Sie nur von zu Hause aus tätig sind. Freiberufler sind davon ausgenommen. Auch wer etwas nur als Hobby macht, braucht keine Anmeldung.
Wie viel kostet es, um ein Gewerbe anzumelden?
Dies hängt von der Art des Gewerbes und von Ihrer Gemeinde ab. Doch sollten Sie mit Kosten zwischen 10 bis 65 Euro rechnen. Dies kostet Ihnen der Gewerbeschein. Kosten für Führungszeugnis und Genehmigungen können noch dazukommen. Auch für das Gewerbezentralregister müssen Sie bezahlen.
Wie viel darf ich verdienen, bevor ich ein Gewerbe anmelden muss?
Es existiert kein fester Grenzwert. Ist Ihre Tätigkeit gewerblich, das heißt Sie verdienen regelmäßig Geld damit, müssen Sie es anmelden. Die Höhe der Einnahmen spielt dabei keine Rolle.
Für wen lohnt sich ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe lohnt sich für alle, die klein starten möchten. Es ist ideal, wenn Sie nur wenig Umsatz machen oder nebenbei arbeiten. Sie haben weniger Pflichten und weniger Bürokratie. So können Sie Ihr Geschäft in Ruhe aufbauen. Wenn Sie nur geringe Umsätze haben, kann sich ein Kleingewerbe lohnen. Sie müssen dann keine aufwendige Buchführung machen. Das spart Zeit und Kosten. So bleibt mehr Zeit für Ihr eigentliches Geschäft.
Welche Nachteile hat die Gewerbeanmeldung?
- Verwaltungsaufwand (Formulare, Fristen, Buchhaltung)
- Gebühren und laufende Kosten (IHK, Kammer, Versicherungen)
- Pflicht zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
- Bei mehrfachen Tätigkeiten: jede Tätigkeit muss sauber deklariert werden
- Bei Nichtbeachtung: Bußgelder, Steuernachforderungen
Ist man als YouTuber oder Influencer gewerblich oder freiberuflich tätig?
Das Finanzamt prüft jeden Fall einzeln. Wenn Sie regelmäßig Inhalte erstellen und damit Geld verdienen, gilt das oft als gewerblich. Das betrifft zum Beispiel Sponsoring, Werbung oder den Verkauf von Produkten. Entscheidend ist, dass Sie damit regelmäßig Einnahmen erzielen. Besonders bei typischem Marketing oder Handel stuft das Finanzamt die Tätigkeit meist als Gewerbe ein.
Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich einen Etsy-Shop betreibe?
Ja! Wenn regelmäßig Produkte verkauft werden mit einer Gewinnerzielung, müssen Sie es als Gewerbe anmelden.



